Tips & Tricks:

Papiere verloren ?
Zu diesem Thema haben wir folgende Information im Netz gefunden:
Eine zentrale Stelle für Deutschland, die Zweitschriften der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausstellt, gibt es nicht mehr.
Trotzdem kann man natürlich auf legalem Weg an seine Papiere gelangen.
Der Ablauf ist für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofas, Mokicks, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder) als auch für Motorräder, bei denen der Brief fehlt,
praktisch gleich:
1. Station: TÜV.
Der TÜV-Ingenieur bestätigt mit einem Gutachten, daß das vorgeführte Fahrzeug der seinerzeit erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis entspricht. Das
Fahrzeug muß verkehrssicher sein, und es muß technisch den in der Allgemeinen Betriebserlaubnis angegebenen Daten entsprechen (z.B. Zähnezahl
des Ritzels, des Kettenrades, Größe der Bereifung, Typenschild, Motor-Typ).
Der TÜV selbst hat Unterlagen über verschiedenste Fahrzeuge bzw. kann diese zentral abfragen.
Dennoch ist es äußerst hilfreich, zum TÜV-Besuch eigene Unterlagen mitzubringen, vor allem:
- Kopie einer Betriebserlaubnis / eines KFZ-Briefes des gleichen Fahrzeuges (krieg man oft von freundlichen IG-Kollegen).
- ABEs od. Mustergutachten von nicht-originalen Anbauteilen, wie z.B. Vollverkleidungen, M-Lenker, etc.
Ebenfalls nützlich kann sein:
- Technisches Datenblatt (gibts z.B. auf der Literatur-CD-ROM). Damit läßt sich jungen Prüfern z.B. plausibel machen, daß die Anfangs der 70er Jahre
umbenannten Reifengrößen alt: 21x2,75 und neu: 2 3/4-17 oder 2,75-17 genau die gleichen sind...
- Fotos aus Original-Prospekten (gibts z.B. auch auf der Literatur-CD-ROM) wenns z.B. um orignale Anbauteile wie Verkleidungen geht...
Das TÜV-Gutachten wird nach aufgewendeter Zeit berechnet, wer also eine Brief- oder ABE-Kopie mitbringt, erspart dem Prüfer Arbeit.
Kostenpunkt: dennoch ca. Euro 50,-.
Für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre vorgeführt werden, gibts im Rahmen des Gutachtens gleich die Bestätigung für 2 Jahre anbei.
Im Zweifelsfall vorm TÜV-Besuch mal dort anrufen, einen Termin machen, und nachfragen, ob das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen braucht, oder ob
es dem Prüfer reicht, wenn er mal kurz über den Hof fährt, um die Bremsen zu testen. Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage (das war früher die "Rote
Nummer" für Überführungsfahrten) gibts bei der Zulassungsstelle, wenn man eine entsprechende Doppelkarte der Versicherung dabei hat...oder man
kennt eine Werkstatt, bei der man eine rote Nummer geliehen bekommt...
2. Station: Zulassungsstelle.
Da geht nun der Papierkrieg los. Wer mehrere Besuche vermeiden möchte und den telefonischen Aussagen nicht so ganz glaubt, wappnet sich für
das schlimmste, und bringt folgende Unterlagen mit:
- Kaufvertrag für das Fahrzeug (sofern kein alter Brief mit Abmeldebestätigung vorhanden). Der Kaufvertrag kann handschriftlich sein, er muß die
Daten des Käufers, des Verkäufers und des Fahrzeugs beeinhalten, die Zulassungsstelle kopiert sich den manchmal!
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Die Bescheinigung besagt, daß das Fahrzeug nicht gestohlen wurde, oder
besser: daß in Flensburg darüber keine Daten gespeichert sind. Es dauert schon ein, zwei Wochen, bis die Bestätigung per Nachnahme kommt, sie ist
auch nur vier Wochen gültig, d.h. man muß die Aktion mit TÜV, Zulassungsstelle usw. zeitlich koordinieren! Kostenpunkt Euro 10,- plus Porto. Alle
weiteren Infos zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes: www.kba.de Dort unter Auskünfte /
Auskunft ZFZR finden sich alle wichtigen Hinweise und ein Auftragsformular zum Download.
- Personalausweis
- Doppelkarte der Versicherung (wenn man gleich zulassen möchte).
- Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde und man nun statt der polnischen
oder schweizerischen Papiere einen deutschen Brief braucht.
So gerüstet sollte eigentlich nichts mehr schiefgehen und man kommt auf legalem Weg an seine neuen Papiere. Eine Alternative zum
Behörden-Marathon, der schnell mal Euro 100,- verschlingen kann, ist bei Mofas, Mopeds und Mokicks ein günstiges Schlachtfahrzeug mit defektem
Motor aber passenden Papieren...
Information von Hans Tilp


ACHTUNG Update:
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden. quelle: www.kba.de

**Für die Richtigkeit dieser Information übernehmen wir keine Haftung! Die positiven Stellungnahmen von zahlreichen Zündapp-Fahrern betätigen uns allerdings diese Vorgehensweise.