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Normale Version: Mopedpapiere neubeschaffen aber wie?
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Papiere verloren ?
Zu diesem Thema haben wir folgende Information im Netz gefunden:
Eine zentrale Stelle für Deutschland, die Zweitschriften der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausstellt, gibt es nicht mehr.
Trotzdem kann man natürlich auf legalem Weg an seine Papiere gelangen.
Der Ablauf ist für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofas, Mokicks, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder) als auch für Motorräder, bei denen der Brief fehlt,
praktisch gleich:
1. Station: TÜV.
Der TÜV-Ingenieur bestätigt mit einem Gutachten, daß das vorgeführte Fahrzeug der seinerzeit erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis entspricht. Das
Fahrzeug muß verkehrssicher sein, und es muß technisch den in der Allgemeinen Betriebserlaubnis angegebenen Daten entsprechen (z.B. Zähnezahl
des Ritzels, des Kettenrades, Größe der Bereifung, Typenschild, Motor-Typ).
Der TÜV selbst hat Unterlagen über verschiedenste Fahrzeuge bzw. kann diese zentral abfragen.
Dennoch ist es äußerst hilfreich, zum TÜV-Besuch eigene Unterlagen mitzubringen, vor allem:
- Kopie einer Betriebserlaubnis / eines KFZ-Briefes des gleichen Fahrzeuges (krieg man oft von freundlichen IG-Kollegen).
- ABEs od. Mustergutachten von nicht-originalen Anbauteilen, wie z.B. Vollverkleidungen, M-Lenker, etc.
Ebenfalls nützlich kann sein:
- Technisches Datenblatt (gibts z.B. auf der Literatur-CD-ROM). Damit läßt sich jungen Prüfern z.B. plausibel machen, daß die Anfangs der 70er Jahre
umbenannten Reifengrößen alt: 21x2,75 und neu: 2 3/4-17 oder 2,75-17 genau die gleichen sind...
- Fotos aus Original-Prospekten (gibts z.B. auch auf der Literatur-CD-ROM) wenns z.B. um orignale Anbauteile wie Verkleidungen geht...
Das TÜV-Gutachten wird nach aufgewendeter Zeit berechnet, wer also eine Brief- oder ABE-Kopie mitbringt, erspart dem Prüfer Arbeit.
Kostenpunkt: dennoch ca. Euro 50,-.
Für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre vorgeführt werden, gibts im Rahmen des Gutachtens gleich die Bestätigung für 2 Jahre anbei.
Im Zweifelsfall vorm TÜV-Besuch mal dort anrufen, einen Termin machen, und nachfragen, ob das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen braucht, oder ob
es dem Prüfer reicht, wenn er mal kurz über den Hof fährt, um die Bremsen zu testen. Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage (das war früher die "Rote
Nummer" für Überführungsfahrten) gibts bei der Zulassungsstelle, wenn man eine entsprechende Doppelkarte der Versicherung dabei hat...oder man
kennt eine Werkstatt, bei der man eine rote Nummer geliehen bekommt...
2. Station: Zulassungsstelle.
Da geht nun der Papierkrieg los. Wer mehrere Besuche vermeiden möchte und den telefonischen Aussagen nicht so ganz glaubt, wappnet sich für
das schlimmste, und bringt folgende Unterlagen mit:
- Kaufvertrag für das Fahrzeug (sofern kein alter Brief mit Abmeldebestätigung vorhanden). Der Kaufvertrag kann handschriftlich sein, er muß die
Daten des Käufers, des Verkäufers und des Fahrzeugs beeinhalten, die Zulassungsstelle kopiert sich den manchmal!
- Unbedenklichkeitsbeschei nigung des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Die Bescheinigung besagt, daß das Fahrzeug nicht gestohlen wurde, oder
besser: daß in Flensburg darüber keine Daten gespeichert sind. Es dauert schon ein, zwei Wochen, bis die Bestätigung per Nachnahme kommt, sie ist
auch nur vier Wochen gültig, d.h. man muß die Aktion mit TÜV, Zulassungsstelle usw. zeitlich koordinieren! Kostenpunkt Euro 10,- plus Porto. Alle
weiteren Infos zur Unbedenklichkeitsbeschei nigung finden sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes: www.kba.de Dort unter Auskünfte /
Auskunft ZFZR finden sich alle wichtigen Hinweise und ein Auftragsformular zum Download.
- Personalausweis
- Doppelkarte der Versicherung (wenn man gleich zulassen möchte).
- Ggf. Unbedenklichkeitsbeschei nigung des Zolls, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde und man nun statt der polnischen
oder schweizerischen Papiere einen deutschen Brief braucht.
So gerüstet sollte eigentlich nichts mehr schiefgehen und man kommt auf legalem Weg an seine neuen Papiere. Eine Alternative zum
Behörden-Marathon, der schnell mal Euro 100,- verschlingen kann, ist bei Mofas, Mopeds und Mokicks ein günstiges Schlachtfahrzeug mit defektem
Motor aber passenden Papieren...
Information von Hans Tilp
Hallo,

klasse Bericht, den ich so aus Erfahrung nur bestätigen kann.
Nur eines möchte ich noch dazu einbringen:

Wenn der/die Behördenleiter/in ein 150 Prozenter ist, muß der Verkäufer auch antraben und ne
eidesstattliche Versicherung abgeben, in der er bestätigt dass das Moped ihm gehört hat, nicht gestohlen ist.
Also unter uns, hinter vorgehaltener Hand: lieber gleich sagen ihr habt den Brief selber verloren.
Das kann evtl auch ordentlich Zeit (auch die des Verkäufers) u. Geld sparen.

Grüßle

HansiW
Hi Micha!

... btw: ich war heute bei de Polizei und habe meine Unbedenklichkeitsbescheinigung aktualisiert.

Für Fahrzeuge, die in Köln zugelassen werden sollen habe ich einen interessanten Link:

http://www.stadt-koeln.de/buergerservice...is-ersatz/

Gruß Klaus

PS: gilt bestimmt auch für viele andere Städte u. Kreise in Deutschland!
Bei mir lief das ganz anders ab:

Ich musste nur zum TÜV, die konnten in ihrem Computer nachschauen, ob das Fahrzeug gestohlen wurde. Der Tüvler brauchte weder Ausweis noch sonst irgendwas. Lediglich die alte Betriebserlaubnissnummer half ihm weiter. Er schaute auch nicht auf den Vergaser, Übersetzung etc., sondern lediglich auf das Spiel der Felgen, Schwinge, Gabel, ob das Lenkkopflager freigängig ist, ob eine Klingel bzw. Schnarre angebaut ist und ob der Ständer selbstständig einklappt (deshalb musste ich nochmal vorfahren  Dash1). Außerdem auf den M-Lenker (Nachbau) aber den habe ich sauber angeschmiert  Wavetowel2.

Zur Zulassungstelle musste ich natürlich auch.

MFG Sepp

[quote author=Zündapp-Sepp link=topic=32458.msg265313#msg265313 date=1312708283]
Bei mir lief das ganz anders ab:

Ich musste nur zum TÜV, die konnten in ihrem Computer nachschauen, ob das Fahrzeug gestohlen wurde. Der Tüvler brauchte weder Ausweis noch sonst irgendwas. Lediglich die alte Betriebserlaubnissnummer half ihm weiter. Er schaute auch nicht auf den Vergaser, Übersetzung etc., sondern lediglich auf das Spiel der Felgen, Schwinge, Gabel, ob das Lenkkopflager freigängig ist, ob eine Klingel bzw. Schnarre angebaut ist und ob der Ständer selbstständig einklappt (deshalb musste ich nochmal vorfahren  Dash1). Außerdem auf den M-Lenker (Nachbau) aber den habe ich sauber angeschmiert  Wavetowel2.

Zur Zulassungstelle musste ich natürlich auch.


Interessant!

Ich merke immer deutlicher, daß es von Bundesland zu Bundesland und vor allem von TÜV zu TÜV riesen Unterschiede gibt! Es kommt immer auf die Person an!

Gruß Klaus



Hi Leute ;

Also bei mir lief es so ab, ich wohne in Bayern.

1.Polizei die haben überprüft ob mein Moped geklaut wurde,hab die Fahrgestellnummer aufgeschrieben und denen gegeben.Die haben mir dann einen Zettel geschrieben nicht geklaut.(keine Kosten)

2.Verlustanzeige machen bei der Zulassungsstelle (offiziell).Ich Habs am Schluss gemacht ging auch wurde nur noch mal belehrt das man das am Anfang macht.(kostenlos!!)  A045

3.TÜV und zwar nur TÜV nicht DEKRA oder GTÜ in Bayern darf das nur der TÜV!!
(Kosten 67.83€)

4.Jetzt wieder auf die Zulassungstelle mit dem ganzen Zeug dann bekommt man die Betriebserlaubnis!
(Kosten 10.50€)

5.Versicherungskennzeichen holen
(kosten 25 € wegen Oldheimer sonst irgenwas mit 40)

Also so liefs ab vielleicht konnte ich damit jemand helfen der auch diese Problem hat!!  Yahoo
Das ist ja nen ganz schöner Aufwand....

Wenn man dann die "Neuen" Papiere hat kann man dann sich ne Zweitschrift besorgen und nutzen??
(12.05.2014, 07:53)Firefighter link schrieb: [ -> ]Das ist ja nen ganz schöner Aufwand....

Wenn man dann die "Neuen" Papiere hat kann man dann sich ne Zweitschrift besorgen und nutzen??

NEIN!!!

Zündapp wurde liquidiert und somit können keine Zweitschriften ausgestellt werden.
Du erlangst beim TÜV ein" Gutachten zum Erlangen einer Einzelbetriebserlaubnis" und dann bei der Zulassungsstelle eine "Einzelgenehmigung"

Im übrigen ist ausser den bereits aufgeführten Prüfmerkmalen auch ein Lenkerschloss Pflicht!


Im übrigen ist ausser den bereits aufgeführten Prüfmerkmalen auch ein Lenkerschloss Pflicht!
[/quote]

Lenkerschloss ist nicht zwingend Pflicht. Eine Kette mit Schloss reicht.
Gruß
Bernd 
(12.05.2014, 09:10)waldbaer link schrieb: [ -> ]Lenkerschloss ist nicht zwingend Pflicht. Eine Kette mit Schloss reicht.
Gruß
Bernd

Du hast da etwas überlesen. Ich sprache von einem Prüfmerkmal, nicht Ausrüstung! A045

Heisst, wenn verbaut dann unterliegt es auch einer Funktionsprüfung!

Das Ausrüsten mit einem Lenkerschloss, ist bei Fahrzeugen <50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit <45km/h nicht Pflicht!
Das mit dem Schloss und der Kette kenne ich vom Motorrad her. Schloss und Kette wird dann in die Papiere eingetragen und Du musst es immer mitführen. Sonst fahren ohne Betriebserlaubnis.
Ich fasse mal meine Kosten zusammen (TÜV Nord):

Unbedenklichkeitsbescheinigung von der staatlichen Rennleitung, Revier vor Ort  =  00,00 €
Bescheinigungs zum erlangen einer neuen Betriebserlaubnis, Zulassungsstelle    =  13,10 €
Einzelabnahme TÜV und das Gutachten zu erteilung einer Einzel-Be.                    = 110,00 €
Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis durch Zulassungsstelle                                =  13,10 €

Gesamt für neue Papiere:                                                                                                                    = 136,20€

Dagegen fahren ohne Betriebserlaubnis = 50 € und man muss die BE nachreichen, siehe oben
Gesamt: 186,20 €

Nur mal so als Gedankenstütze/Verhandlungsbasis beim Kauf von Zündapp- Gefährten ohne Papiere.
jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!
so issed!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ein guter rahmen mit abe kann gerne 100 und mehr kosten! -xxOxx-
vor allem entfällt die dauernde rumherfahrerei und der nervenkrieg! Idea3
bei einer tüv vorführung muss alles vorhanden sein, was bei der erstzulassung
dran war. auch das lenkerschloss. kettenschloss ist zubehör.
so ist es jedenfalls bei uns in siegen.
Ciao
markus
Hallo Markus,
ja genau. Ich finde 100 für einen guten Rahmen mit original Papieren auch nicht zu teuer.
Vor allem, weil mir eine originale ABE 1 Million mal lieber ist, als irgendeine Zweitschrift oder so ein TÜV Zettel.
Ist natürlich was anderes, wenn es sich um ein super Fahrzeug handelt, das so wie es ist benutzt werden soll, ohne "zerpflückt" zu werden.

Gruß
Alois
(27.04.2015, 22:37)gteforever link schrieb: [ -> ]Hallo Markus,
ja genau. Ich finde 100 für einen guten Rahmen mit original Papieren auch nicht zu teuer.
Vor allem, weil mir eine originale ABE 1 Million mal lieber ist, als irgendeine Zweitschrift oder so ein TÜV Zettel.
Ist natürlich was anderes, wenn es sich um ein super Fahrzeug handelt, das so wie es ist benutzt werden soll, ohne "zerpflückt" zu werden.

Gruß
Alois

Recht habt Ihr....
Nur bei meiner Zündapp ist das Baujahr das gleiche wie meine Eigenes Daumhoch und so einen Rahmen zu finden wird schwer......
Also in Krefeld (NRW) ist das schön einfach.

1.
Zum Straßenverkehrsamt, für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Kaufvertrag war nicht nötig, die Rahmennummer hat gereicht.  Der Mitarbeiter hat sofort bei der Polizei angerufen, und gefragt ob das Mofa als gestohlen gemeldet ist. Danach gab es die Bescheinigung für 8 Euro.

2.
Zum TÜV, die hatten die Daten im PC.
Leider war der Ständer locker und etwas schief, und das Kettenkit musste noch gemacht werden. Dash1 Dash1
Aber ich will fair bleiben, ich musste nichts zahlen, und konnte dann wieder vorstellig werden.

Interessiert hat die nur die Klingel, die Federung vorne und die Bremsen.

Bis dann,
Rene