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Normale Version: Zulassung Zündapp KS 50 Super Sport
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als eher stiller Mitleser des Forum hoffe ich heute auf nützliche Hinweise des Forum

in den letzten 1,5 Jahren hab ich mir aus einer 517 C50 Sport eine sehr komplette KS 50 Super Sport gebaut.

Die ganzen raren orig. Teile (Griffamaturen mit Lichschalter und Sockel, Tacho, orig. Zündapp 150mm Naben, neuer Fächerzylinder, 5 Gang Motor etc.) ließen sich neu oder in sehr gutem Zustand auftreiben. Das Moped läuft absolut zuverlässig, der §21 war kein Problem ein schönes Wunschkennzeichen ist reserviert nur bin ich heute auf der Zulassungstelle gescheitert.

lt. Zulassungsstelle kann ich die KS 50 nicht als Leichkraftrad zulassen (da mit 49,9ccm nicht zwischen 50 und 125ccm), was mir noch ziemlich egal wäre aber ordnungsgemäß als Kraftrad zugelassen hätte ich keinen Anspruch auf ein Leichtkraftradkennzeichen und müsste ein großes Kennzeichen nehmen.

kennt ihr irgendwelche rechtlichen Grundlagen oder Ansatzpunkte warum ich trotzdem Anspruch auf ein Leichkraftradkennzeichen hätte oder Argumente mit denen ich eventuell punkten könnte? Gefühlte 90% aller mit bekannten KS fahren mit diesem niedrigen Kennzeichen.

[Bild: DSC_8873_-2.jpg]
Nennt sich *Kleinkraftrad alten Rechts* das sollte deine Zulassungsstelle eigentlich wissen.Wenn das alles jüngere dort sind.kann das sein.Aber Bayern ist doch Zündappland.die sollten das noch eher wissen  Wavetowel2

Lg franx
danke für die Antwort, macht mir ja schon mal Hoffnung

hast du evtl. einen Paragraphen oder sowas für mich? Oder stand die Kennzeichengröße evtl. auch in der orig. ABE?
Selbst Motorräder bekommen heute schon ein recht kleines Nummernschild.
Bis 125 ccm gab es immer ein  kleines Nummernschild, jedenfalls hier im Norden.
Sag denen obriges, dann sollte das klappen.kennen die das nicht, lass dich
zum Vorgesetzten durchstellen Cool


Lg franx
Servus,

Die ks50 ist ein Kkr bzw leichtkraftrad und bekommt ein kleines Kennzeichen. Alles andere ist Schwachsinn was dort geredet wird. Evtl ist das nun nach EG so, aber dein Fahrzeug hat eine nationale schlüsselung, welche nicht mehr gültig ist und umgeschlüsselt werden muss.

Demnach wären alle ks50 Krafträder. Da war wieder ein Paragraphen Wälzer am Werk. Fundstelle ist ist FZV Paragraph 2 abs. 9..10.. . Demnach nach dieser Auslegung wäre es ein Moped ein Kkr. Lies dir mal die Nummern 9.10.11 durch. Da steht eigentlich alles drin. Würde ich so beim zulassungschef einfordern. Wenn du fragen hast melde dich.

Gruß David
Ciao
Hallo ich hab am letzten Donnerstag 2 KS 80 Neu angemeldet nach TüV und Paragraph,
hab sie umschreiben lassen mit 92 ccm . Konnte es mir aussuchen welche Kennzeichen Größe
ich haben wollte. Hab mir dann die kleinen machen lassen . Früher war das nicht möglich, heute is scheinbar egal.
Gruß
Sig
@Benno: Wie Frank schon sagt, ist Deine KS50 kein Leichtkraftrad sondern ein Kleinkraftrad alten Rechts. Hinsichtlich der Kennzeichengröße gibt es immer wieder Probleme mit den Zulassungstellen, da diese oftmals ihre eigenen Gesetzesvorlagen nicht kennen (@Frank: Dies ist im übrigen kein regionales Problem, auch wenn Du dies und andere Dinge gerne immer wieder vorwiegend der südlichen Region Deutschlands unterstellen magst...)

Auch mir wollten Sie damals bei der alten Zulassungsstelle zur Anmeldung meiner KS50 das Kuchenblech aufdrücken... Mit der neuen Zulassungsstelle wiederum gab es überhaupt kein Problem.
Hier mal ein Link zu einem Schriftstück vom Kreidlerverein, welches Du Dir ausdruckst, für Dein Fahrzeug ausfüllst und der Zulassungsstelle vorlegst und auf dieser Grundlage die passende Kennzeichengröße einforderst. Damit hatte ich damals auch bei der alten Zulassungsstelle nach zähem Ringen endlich die richtige Kennzeichengröße erhalten.

http://www.kreidler-museum.de/pics/Zul-kennz.gif

Vielleicht hilft es Dir ja auch - Viel Glück!
vielen Dank für die ganzen Tipps, es hat geklappt und ich fahre nun mit Leichtkraftradkennzeichen
Moin Moin !

Zitat:Fundstelle ist ist FZV Paragraph 2 abs. 9..10.. . Demnach nach dieser Auslegung wäre es ein Moped ein Kkr. Lies dir mal die Nummern 9.10.11 durch. Da steht eigentlich alles drin. Würde ich so beim zulassungschef einfordern

Schön ! Was willst du da einfordern ?
Hast du die entsprechenden Stellen mal durchgelesen und auch verstanden ?
Dann wüsstest du nämlich ,was das Problem ist.
Die Leichtkrafträder alten Rechts existieren gar nicht !
Bei der FZV wurden sie schlicht vergessen !
In der alten StVZO gab es noch eine Dienstvorschrift ,nach der die KKR alten Rechts je nach EZ als Leichtkrafträder oder als Krafträder einzustufen waren, diese sinnvolle Anweisung ist ersatzlos entfallen.

MfG Volker
meine RD 125 ist beim Austragen der Drossel auch falsch als Krad o.Lb eingestuft worden. Auch meine 125 Benelli hat diese Einstufung
Ich lasse mir das Wunschkennzeichen aber immer schon vorher und im Wunschformat drucken. Die wurden bisher immer bei der Zulassung ohne Fragen gestempelt...

die Krad Einstufung kostet mich aber jetzt jedes Jahr 9 Euro für die Yamaha da kein Leichtkraftrad.
Für die Benelli will das FA keine Steuer. Warum wissen die selbst nichtb
(07.08.2016, 21:41)schreyhalz link schrieb:Moin Moin !

Schön ! Was willst du da einfordern ?
Hast du die entsprechenden Stellen mal durchgelesen und auch verstanden ?
Dann wüsstest du nämlich ,was das Problem ist.
Die Leichtkrafträder alten Rechts existieren gar nicht !
Bei der FZV wurden sie schlicht vergessen !
In der alten StVZO gab es noch eine Dienstvorschrift ,nach der die KKR alten Rechts je nach EZ als Leichtkrafträder oder als Krafträder einzustufen waren, diese sinnvolle Anweisung ist ersatzlos entfallen.

MfG Volker

Der Name ist Programm.

2002/24/eg. Alle Fahrzeuge die nach StVZO zugelassen worden sind haben bestandschutz. Eine Zündapp nach eg...., geht nicht. Ich lese mich da nicht rein, habe gar keine Zeit für so einen Käse. Ich denke das ich auf dem Gebiet wesentlich mehr Erfahrung habe wie manch anderer. Weiter äusser ich mich nicht auf diesen unqualifizierten, unfreundlichen und respektlosen Kommentar. Sorry.

Dem Fragesteller wurde geholfen und gut ist es.
(08.08.2016, 17:39)hilgoli link schrieb:meine RD 125 ist beim Austragen der Drossel auch falsch als Krad o.Lb eingestuft worden. Auch meine 125 Benelli hat diese Einstufung
Ich lasse mir das Wunschkennzeichen aber immer schon vorher und im Wunschformat drucken. Die wurden bisher immer bei der Zulassung ohne Fragen gestempelt...

die Krad Einstufung kostet mich aber jetzt jedes Jahr 9 Euro für die Yamaha da kein Leichtkraftrad.
Für die Benelli will das FA keine Steuer. Warum wissen die selbst nichtb

Servus, ich vermute stark: Die RD 125 hat ungedrosselt mehr als 15 PS, denke mal 21 oder?
Und somit gilt sie nicht als LKR die dürfen ja nur max.15 PS u.125 Kubik haben.
Vermutlich hat Deine Benelli max.15 PS? Daher steuerfrei?
Allerdings war ich auch der Meinung daß alles bis 125 ccmm pauschal von der KFZ Steuer befreif wäre!
Steuerbefreiung nur bis 125 ccm und 15 PS. Alles andere muss Steuern bezahlen.
die RD hat offen in der deutschen Version 17 PS und gedrosselt 14  , die Zulassungsstelle hat beim Drossel austragen aber die 14 PS nicht geändert und trotzdem auf Krad o.Lb. umgeschlüsselt.
Die Benelli hat nur 13 PS auf dem Papier, ist aber auch als Krad o.Lb. und nicht als LKR zugelassen

die 125 cm³ kosten 9 Euro und bei LKR werden diese nicht erhoben weil der Aufwand die Einnahmen übersteigen würde.(steht so in der Verordnung)
Jetzt wiehert der Amtschimmel:  bei mehr als 15 PS bzw Krad ohne Leistungsbeschränkung lohnt sich der Aufwand für die 9 Euro , beim LKR nicht....