Doch geht, einfach den post-Golf als Pkw zulassen, Hängerchen dran und ab zur Spritztour Sonn- und Feiertags!
Und bedenke vor deinem Deutschland-Bashing daß es eines der letzten Länder ohne generelles Tempolimit auf der Autobahn, es eines der dichtesten und noch immer best ausgebauten Straßennetze hat, noch immer eine relativ gute Sozialabsicherung und ähnliche Annehmlichkeiten des modernen Lebens bietet, ich denke da ist so ne kleine Vorschrift recht billig dagegen.
Das Fahrverbot gilt für LKW ab 7,5t.
Also darfst du mit deinem "Postgolf" fahren.
Es ging ja gar nicht um das Post-Gölfchen alleine, sondern mit Anhänger.
Das ist dann genau der Irrtum den manche dann teuer bezahlen müssen, siehe § 30 StVO, hier extra rauskopiert
Zitat:(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Gruß
Horst
So ist es mit Hänger geht nicht
(13.12.2016, 23:17)ZündappR50/RS50 link schrieb: [ -> ]Es ging ja gar nicht um das Post-Gölfchen alleine, sondern mit Anhänger.
Das ist dann genau der Irrtum den manche dann teuer bezahlen müssen, siehe § 30 StVO, hier extra rauskopiert
Gruß
Horst
Hallo Horst ja da hast du Recht ich habe den Anhänger beim Post-Golf überlesen!
(13.12.2016, 21:38)ZündappR50/RS50 link schrieb: [ -> ]Doch geht, einfach den post-Golf als Pkw zulassen, Hängerchen dran und ab zur Spritztour Sonn- und Feiertags!
Zitat:....Um Lärm zu vermeiden und die Umwelt vor schädlichen Abgasen zu schützen, wurde ein LKW-Fahrverbot in Deutschland gesetzlich bestimmt. Dieses wurde in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 30 festgehalten.......
und schon ist der golf leise und umweltfreundlich
alles nur luxusprobleme welche nichts mit dem thema zu tun haben.
mfg philipp