ZÜNDAPP:NET
Ersatzpapiere? - Druckversion

+- ZÜNDAPP:NET (https://www.zuendapp.net/FORUM)
+-- Forum: Thema ZÜNDAPP (https://www.zuendapp.net/FORUM/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Forum: ZÜNDAPP: Tips & Tricks (https://www.zuendapp.net/FORUM/forumdisplay.php?fid=25)
+--- Thema: Ersatzpapiere? (/showthread.php?tid=1266)



Ersatzpapiere? - Dennis - 30.05.2003

Wie bekomme ich Ersatzpapiere ??
In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle mehr, die Zweitschriften der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausstellt. Trotzdem kann man natürlich auf legalem Weg an seine Ersatzpapiere gelangen.

Der Ablauf ist für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofas, Mokicks, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder) und für Motorräder, bei denen der Brief fehlt, praktisch gleich:

TÜV
Der TÜV-Ingenieur bestätigt mit einem Gutachten, dass das vorgeführte Fahrzeug der seinerzeit erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis entspricht. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, und es muss technisch den in der Allgemeinen Betriebserlaubnis angegebenen Daten entsprechen (z.B. Zähnezahl des Ritzels und des Kettenrades, Größe der Bereifung, Vergaser, Motor-Typ). Der TÜV selbst hat Unterlagen über die meisten Fahrzeuge bzw. kann diese zentral abfragen. Dennoch ist es äußerst hilfreich, zum TÜV-Besuch eigene Unterlagen mitzubringen, vor allem:
- Kopie einer Betriebserlaubnis oder eines KFZ-Briefes des gleichen Fahrzeuges (bekommt man oft von freundlichen Zündapp-Kollegen)
- ABEs oder Mustergutachten von nicht-originalen Anbauteilen, wie z.B. Vollverkleidungen, M-Lenker, etc..

Weiterhin sind folgende Unterlagen sinnvoll:
- Technisches Datenblatt (gibt es für Forum-Mitglieder im Forum http://www.zuendapp.net/index.php?ind=downloads&op=section_view&idev=4). Damit lässt sich jungen Prüfern z.B. plausibel machen, dass die anfangs der 70er Jahre umbenannten Reifengrößen (alt: 21x2,75  neu: 2 3/4-17 oder 2,75-17) genau die gleichen sind.
- Fotos aus Original-Prospekten (gibt es auch im Zündapp-Forum oder als Original von freundlichen Zündapp-Kollegen) sind hilfreich, wenn es um originale Anbauteile wie Verkleidungen oder M-Lenker geht.

Das TÜV-Gutachten wird nach aufgewendeter Zeit berechnet, wer also Unterlagen mitbringt, erspart dem Prüfer Arbeit. Kostenpunkt  dennoch ca. Euro 50,-. Für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre vorgeführt werden, gibt es im Rahmen des Gutachtens gleich die Bestätigung für 2 Jahre anbei. Im Zweifelsfall vor dem TÜV-Besuch mal dort anrufen, einen Termin vereinbaren und nachfragen, ob das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen braucht, oder ob es dem Prüfer reicht, wenn er mal kurz über den Hof fährt, um die Bremsen zu testen. Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage (das war früher die "rote
Nummer" für Überführungsfahrten) gibt es bei der Zulassungsstelle, wenn man eine entsprechende Doppelkarte der Versicherung dabei hat - oder man kennt eine Werkstatt, bei der man eine rote Nummer ausleihen kann.

Zulassungsstelle
Da geht nun der Papierkrieg los. Man sollte auf das Schlimmste gefasst sein, und unbedingt folgende Unterlagen mitbringen:
- Kaufvertrag für das Fahrzeug (sofern kein alter Brief mit Abmeldebestätigung vorhanden ist). Der Kaufvertrag kann handschriftlich sein. Er muss die Daten des Käufers, des Verkäufers und des Fahrzeugs beinhalten. Die Zulassungsstelle macht sich meist eine Kopie von diesem Dokument.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Die Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde und dass keine Einträge gegen das Fahrzeug vorliegen, oder besser, dass in Flensburg darüber keine Daten gespeichert sind. Es dauert schon ein bis zwei Wochen, bis die Bestätigung per Nachnahme kommt. Sie ist auch nur vier Wochen gültig, d.h. man muss die Aktion mit TÜV, Zulassungsstelle usw. zeitlich koordinieren! Kostenpunkt Euro 10,- plus Porto. Alle weiteren Infos zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes: www.kba.de. Unter Auskünfte / Auskunft ZFZR finden sich alle wichtigen Hinweise und ein Auftragsformular zum Download.
- Personalausweis
- Doppelkarte der Versicherung (wenn man gleich zulassen möchte).
- Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde und man nun statt der polnischen oder schweizerischen Papiere einen deutschen Brief möchte.

So gerüstet sollte eigentlich nichts mehr schiefgehen und man kommt auf legalem Weg an seine neuen Papiere. Eine Alternative zum Behörden-Marathon, der schnell mal Euro 100,- verschlingen kann, ist bei Mofas, Mopeds und Mokicks ein günstiges Schlachtfahrzeug mit defektem Motor aber passenden Papieren.

So, und nun viel Spaß bei der Beschaffung der neuen Papiere, und anschließend viel Spaß bei der ersten legalen Fahrt mit der "neuen" Zündapp.


Re: Ersatzpapiere? - Aki - 19.07.2007

Dieses Procedere, was die Abfrage in Flensbzurg angeht, hat sich seit dem 01.04.2007 geändert.
Dieses ist nun kostenlos und kann von der jeweiligen Zulassungsstelle "online" abgefragt werden. Das heisst ihr könnt nach der erfolgten TÜV-Abnahme gleich zum Anmelden fahren.
Tja, ich war selbst erstaunt, als ich davon gehört habe, denn normalerweise wird man ja auf Ämtern abkassiert, wo es nur möglich ist... vielleicht wurde ja deshalb der Sprit auch wieder so teuer?  Suspect Blink Biggrin2




Re: Ersatzpapiere? - Dennis - 29.12.2007

ACHTUNG Update:
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden. quelle: www.kba.de