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Moped freiwillig zulassen - Druckversion

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Re: Moped freiwillig zulassen - massel210 - 17.03.2018

Erstmal sehe ich Facebook jetzt nicht unbedingt als verlässliche Quelle.
Außerdem muss ich wiedersprechen: die Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat als Geltungsbereich die ganze Bundesrepublik Deutschland, daher halte ich es für Quatsch, dass es in RP nicht mehr gehen soll.
Geändert kann natürlich vieles jederzeit werden, dass steht außerfrage. Aber solange das nicht erfolgt ist, gilt dieses Recht für das gesamte Bundesgebiet.


Re: Moped freiwillig zulassen - Franx19 - 17.03.2018

Roflmao
Kriterien für das rote 07er kennzeichen SOLLEN auch bundesweit gleich sein! Whistle
Pustekuchen,jedes Bundesland macht das trotzdem anders,wie ich bei meinen
V8 auch erleben durfte. Dort kamen wir auch auf das grosse Nummernschild
für bis 45 Km Mopeds zu sprechen. Auch da deutete man an,das das bald in
Niedersachsen Geschichte sein wird wegen zuviel Aufwand und
Verwechselungsgefahr.  Dance013

Wer unbedingt eine Kaffeetafel am Moped haben will,sollte sich beeilen  Cool

schönes we franx


Re: Moped freiwillig zulassen - massel210 - 17.03.2018

Na wenn Facebook das sagt Roflmao


Re: Moped freiwillig zulassen - Franx19 - 17.03.2018

(17.03.2018, 14:05)massel210 link schrieb: Na wenn Facebook das sagt Roflmao

CiaoRichtig lesen Zulassungsstelle Neustadt  Whistle

mfg


Re: Moped freiwillig zulassen - Franx19 - 17.03.2018

https://youtu.be/yvNtGpkG3-U

Lg


Re: Moped freiwillig zulassen - massel210 - 17.03.2018

(17.03.2018, 14:20)Franx19 link schrieb: CiaoRichtig lesen Zulassungsstelle Neustadt  Whistle

Wo? Haste das vielleicht geträumt?

Tut mir Leid, in solchen Sachen vertraue ich weder auf Facebook, noch auf Youtube.
Gesetz ist Gesetz. Und Bundesrecht steht über Landesrecht. Und so wird das auch bleiben. Basta!


Re: Moped freiwillig zulassen - Franx19 - 17.03.2018

Roflmao
träum mal weiter ,Landesrecht hebelt Bundesrecht oft genug aus. JEDER kocht sein
eigen Süppchen. Und das Recht auf grosses Kennzeichen wird mit der nächsten
Verkehrrechtsnovelierung im Herbst auch wieder verschwinden. So unsere
Zulassungssstelle,siehe damals Auflastung 2,8 Tonnen auf günstige 180 Euro LKW.

lg


Re: Moped freiwillig zulassen - massel210 - 17.03.2018

Ich sag dir was: Die waren bloß zu faul und/oder hatten Schiss Wavetowel2

PS: Wo hab ich jetzt eigentlich Neustadt überlesen? Biggrin


Re: Moped freiwillig zulassen - Franx19 - 17.03.2018

im übrigen ist es schon sehr verwunderlich,wenn sich Leute wegen ca 30 Euro im Jahr anstellen. Ciao
Dafür erhebliche Mehrkosten auf sich nehmen,die sich in Jahren erst rechnen. 500 Euro oder mehr
dann für einen Zylinder,Drehzahlmesser hinzulegen dann natürlich selbstverständlich sind. Cool
finde den Fehler,schönes we  Wavetowel2

franx


Re: Moped freiwillig zulassen - massel210 - 17.03.2018

Mir geht es gar nicht um die Kosten, sondern um die Machbarkeit.
Drehzahlmesser, Zylinder, 500€?  Frage Was quatschst du da, du kommst vom Thema ab Helpsmilie

Hab den Fehler, in deinem letzten Satz fehlt ein Wort und ergibt so keinen Sinn.
Nichtsdestoweniger, ebenso ein schönes WE


Re: Moped freiwillig zulassen - Franx19 - 17.03.2018

na dann,träum mal weiter. wird nicht lange sein  Roflmao

dnf


Re: Moped freiwillig zulassen - Bernhardiner - 21.03.2018

Ich habe heute Antwort von unserem Landratsamt bzgl. dem verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen erhalten: 

Zitat:Sehr geehrter Herr XXX,

verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder und land-und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen zugeteilt werden. In anderen Fällen, in denen ein größeres Kennzeichen nicht angebracht werden kann, ist eine Kennzeichenbegutachtung sowie Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Der Zuteilung eines Kraftkradkennzeichens 180/220mm x 200 mm steht nichts entgegen..

Ich dürfte bei uns freiwillig zulassen müsste allerdings dieses riesige Kennzeichen montieren:  Dash1


Re: Moped freiwillig zulassen - Die Kleinkraftrad IG - 21.03.2018

180 x 200 ist doch gut!?
Was hast du dir vorgestellt?
Das kkr Kennzeichen ist doch viel breiter...


Re: Moped freiwillig zulassen - massel210 - 22.03.2018

(21.03.2018, 14:45)Die Kleinkraftrad IG link schrieb: Das kkr Kennzeichen ist doch viel breiter...

Nicht unbedingt  Whistle

Wer mein Kennzeichen jetzt noch als "Kaffeetafel" bezeichnen will, dem ist halt auch nicht mehr zu helfen Bleh
Gab natürlich wieder einen riesen Aufschrei, das könne ja nicht sein, das sei kein LKR-Kennzeichen. War schon gesiegelt,
hab es aber wieder im letzten Moment weggenommen bekommen, Chefin musste nochmal ran... So ein kleines amtl. Kennzeichen hatten sie noch nie gesehen. Gaben aber schließlich nach.
Und wie gesagt, ginge es mir nur ums Sparen, wäre mir das auch Rille. Ich hab einfach Spaß daran, Behörden zu ärgern. Aber nur, wenn ich am Ende gewinne  Wavetowel2

In diesem Sinne
Marius

PS: Es wären noch ca. 40mm weniger in der Breite denkbar, vorausgesetzt, man hat nur ein Kreiskürzel und drei Unterscheidungszeichen unten (was nahezu unmöglich sein dürfte).




Re: Moped freiwillig zulassen - Flaschbier - 22.03.2018

Servus!

Schaut sehr gut aus!  Daumhoch Daumhoch Daumhoch Yahoo



Re: Moped freiwillig zulassen - Schätzl123 - 05.04.2018

Servus wollte nochmal bei den anderen nachfragen die ihr moped auch freiwillig zugelassen haben.
Was steht bei euch in der Versicherungspolice drinnen was das fahrzeug für ein typ ist.
Also ob es ein kleinkraftrad, ein leichtkraftrad oder ein krad ist?




Re: Moped freiwillig zulassen - Flaschbier - 06.04.2018

Servus!


Re: Moped freiwillig zulassen - Schätzl123 - 06.04.2018

Ok bei mir steht nämlich krad drinnen. Muss ja ein gewisser unterschied sein.

Was zahlst du im jahr?


Re: Moped freiwillig zulassen - RolfD - 14.08.2018

Zur Angelegenheit „freiwillige amtliche Zulassung nach FZV§3 – hier insbesondere Abs. 3“
mit meinem Moped: 49,5ccm Zündapp Bergsteiger M50 (Typ 434) aus dem Baujahr 1966 (Herstellung 10/1965), ein NICHT zulassungspflichtiges Kleinkraftrad, und damit auch ein von der Hauptuntersuchung befreites Fahrzeug nach § 29 StVZO. (Eintragung: "freiwillige Zulassung gem. §3 Abs.3 FZV; keine HU erforderlich").

Nach einigen dokumentierten Fällen hatte ich mich entschieden, diesen Weg der Zulassung zu beschreiten, wohlwissend, dass es große Probleme geben könnte. Per e-mail hielt ich persönlichen Kontakt zu zwei (!) Kollegen, die das schon durch hatten und mich auf dem Weg des Geschehens motivieren konnten.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf hier im Bundesland Hessen hatte ich bislang keine negativen Erfahrungen mit Behörden. Dieser Vorgang jedoch schien viele in den Menschen verborgene bösen Instinkte für – wenn auch nur kurze Zeit – zum Vorschein bringen zu können. Man lernt nie aus! Wo haben Menschen nur dieses unfassbar aggressive Grundpotential her? Aber das ist eher eine Frage für die Psychologen im Land.

Man könnte nun eine kleine Komödie aus den erlebten realen Dialogen mit Menschen (Behördenmitarbeiterinnen und – mitarbeitern) verfassen, jedoch, möchte ich versuchen, an dieser Stelle niemanden vorzuführen oder schlechtzureden, daher gehe ich nicht tiefer in Details. Soviel Wahrheit jedoch soll hier kundgetan werden: Hätte der TÜV Hessen und verantwortliche Mitarbeiter der Behörde des Landkreises dies verhindern KÖNNEN, sie hätten es getan. ALLES was möglich war, haben sie versucht, in Bewegung zu setzen, um letztlich die Erkenntnis zu gewinnen: es geht nicht in ihrem Sinne!

Alleine der Prüfer (Ingenieur!) beim TÜV Hessen benötigte geschlagene 2 Stunden, um letztlich mit wahrnehmbaren Anzeichen depressiver Verstimmung doch feststellen zu müssen, dass die Beleuchtungseinrichtung nach allen erreichbaren Vorschriften AUCH geeignet ist, um statt dem kleinen Versicherungskennzeichen auch die etwas größere Variante der Zulassungsstelle ausleuchten zu können. Dass dies schon in anderen Bundesländern so erkannt wurde und von mir als Dokument vorgelegt wurde, war dabei überhaupt nicht bedeutsam! Es wurde so behandelt, als hätte ich in böser, wenn nicht gar betrügerischer Absicht solches in schriftlicher Form von einem staatl. TÜV (Nord) aus einem anderen Bundesland vorgelegt!

Letztlich erhielt ich die Bescheinigung (kein Gutachten erforderlich!) für 20 Euro.
 

Es sollte noch härter kommen: die Zulassungsstelle (Behörde des Landkreises). Die Sache mit dem TÜV und der Kennzeichenausleuchtung habe ich erst in Gang gesetzt, NACHDEM ich freundlichst versucht hatte VORAB in gemeinsamer beratender Abstimmung mit der Zulassungsbehörde das gewünschte Kennzeichen bzw. die Zulassung zu erwirken. Mit einem freundlichen Anschreiben und allen mir zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Unterlagen, eingescannt und dorthin geschickt, um den Arbeitsaufwand zu optimieren usw…. hätte ich mir absolut sparen können!!!!

Der dortige Mitarbeiter fühlte sich von diesem Vorgehen womöglich provoziert, er brachte jedenfalls alles ins Spiel, um das Procedere unmöglich zu machen. Ich müsse zum TÜV wegen einer Hauptuntersuchung, Vollabnahme mindestens, Blinker seien ebenfalls erforderlich, müssten nachgerüstet und eingetragen werden, Fernlichtschalter (?), Beleuchtung und die Bremsen, ob die geeignet seien, …. und eben die Kennzeichenausleuchtung (das kann dann offenbar tatsächlich verlangt werden). Und er würde jetzt sowieso erst mal in Urlaub fahren und dann könnten wir das ja in Ruhe angehen und ich könne ja schon mal beim TÜV vorführen, er hätte schon mit dem zuständigen Prüfingenieur telefoniert.
Oh je….. soviel allerfreundlichste Kundenorientierung hatte ich nun doch nicht erwartet!

Also, bin ich auch erst mal in meinen Urlaub gefahren, dann zum TÜV, habe dann diese Bescheinigung zu meinen anderen Unterlagen gepackt und bin direkt zur Zulassungsstelle OHNE Vorankündigung.
An einem Wochentag um 08.00 Uhr. Das war – ohne Verzögerung - die Eintrittskarte zum obersten Chef der Behörde, der relativ schnell verstand, was ich wollte, dies jedoch auch noch nie vorher erlebt hatte. Er war zunächst positiv und zugewandt, kurz davor, alles nötige formal in die Wege zu leiten. Ich traute mich kaum, mich einem Gefühl der Freude hin zu geben.
Dann jedoch ging er genau zu DEM Mitarbeiter, mit dem ich im Vorab versucht hatte den Weg in kooperativer Beratung zu klären. Das war leider anscheinend der Einzige, der mit Zweiradzulassungen zu tun hatte, also irgendwie unumgänglich.

Dort wahrnehmbar war eine deutliche Rötung der Augen, leichte Schnappatmung, es erinnerte mich an einen schnaubenden Stier in der Arena irgendwo in Spanien. Und ich auf der anderen Seite des Schreibtisches. Es dauerte einige Zeit, bis er sich ZWEI weitere Male mit dem Chef der Behörde für längere Zeit in dessen geschlossenes Büro zur Beratung zurückzog. Nach dem ersten Mal kamen beide zurück, siegesgewiss im Blick, das ginge alles so nicht, ich müsse zum TÜV, Hauptuntersuchung, Paragrafenzitate.
Eine echte harte Attacke auf die Psyche.
Das also muss man mindestens aushalten können.

Ich konzentrierte mich auf eine nur Sekunden dauernde Kurzmeditation. Das hatte ich mal im Jahr 1979 bei einer mehrmonatigen Reise mit dem Motorrad durch die USA gelernt. Bei den Navajo/Anasazi Indianern im Gebiet zwischen Colorado und New Mexico. Seither mache ich das immer kurz bevor ich ein Motorrad besteige. Prävention vor Leichtsinn. Fokussierung auf Wesentliches. Weit entfernt von Esoterik. Kluge Menschen, diese Navajo Leute, glaubt mir! Schaut euch mal Mesa Verde an!

Ich holte tief Luft und blieb freundlich im Ton.

„Bitte lesen sie doch mein Anschreiben an die Behörde, dort habe ich bereits zugelassene Kennzeichen erwähnt, sie können überprüfen, dass dies selbst im Bundesland Hessen auch schon so praktiziert wurde, wie ich es beschrieb. Und, falls sie das dennoch behördlich ablehnen, bitte ich - so wie dort geschrieben – um eine formal begründete rechtsmittelfähige Ablehnung nach Rücksprache mit der übergeordneten Landesbehörde.“
Dann trat unerwartet fast gespensterhafte Grabesruhe ein.
Und es folgte der erneute Rückzug in das Chefbüro.
Noch länger als beim ersten Mal.
Dann kamen beide Herren an, nicht mehr so ganz selbstbewusst, schon Gang und Körperhaltung ließen erkennen, dass Einsicht und Erkenntnis auch hier keineswegs unmöglich waren. Dann gab es tatsächlich eine Entschuldigung. Das hatte ich kaum für möglich gehalten.

Alles Weitere war dann tatsächlich eher ein formaler Akt. Man ließ mich warten. Bis 13.00 Uhr (!!!!). Dann erhielt ich – nach immerhin 5 Stunden - die Zulassungsbescheinigung Teil 2 in Form von FZ-Brief und FZ Schein, mit dem Vermerk ausreichender Kennzeichenbeleuchtung und der Befreiung von der Hauptuntersuchung.

Die Rache des kleinen Mannes folgte dann doch noch – zugegeben etwas überraschend.

Obwohl ich mehrfach und deutlich darum gebeten hatte, die Original-ABE nicht zu beschädigen, hatte irgendjemand im Vorgang diese an den Ecken minimal abgeschnitten und den Stempel „ungültig“ sowohl auf der Außen- als auch der Innenseite aufgedrückt. Zugegeben es hätte evtl. noch schlimmer aussehen können, aber geärgert hat man mich dennoch damit. Als ich den Mitarbeiter darauf angesprochen habe, teilte er mir mit einem Ausdruck sehr tiefer Befriedigung mit: „das habe ich doch machen müssen, sie haben doch jetzt einen neuen Brief, da muss doch der alte ….. „
Mehr als: „schade, das wäre doch möglicherweise auch anders zu regeln gewesen, sehr bedauerlich, finde ich!“ habe ich dann nicht mehr hinterlassen.


FAZIT:
Wer immer so etwas demnächst machen möchte, dem ist zu raten: bleibt stark, lasst euch nicht verunsichern. Kalkuliert Rückschläge ein und holt euch - wo auch immer - euer Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen wieder her (Freundin, Vater, Mutter Onkel usw….).

Ich hatte jedenfalls für mich das Gefühl, es ist ein Glück, dass wir im Jahr 2018 in einer doch ziemlich demokratischen Republik leben. Im Mittelalter wäre ich sehr wahrscheinlich wegen Majestätsbeleidigung oder Gotteslästerung auf dem Scheiterhaufen gelandet, gevierteilt, angebunden und von wilden Pferden durch die Gemeinde gezogen worden oder in sonstiger Art aus der gefügigen Gesellschaft entsorgt worden.

Letztlich habe ich im Rahmen bestehender Vorschriften und Gesetze gehandelt, aber behandelt fühlte ich mich ganz übel. Die Behörde jedenfalls hat bei mir einen solchen Geschmack hinterlassen, nicht weit entfernt vom Mittelalter im Umgang mit den allzuoft zitierten „Kunden“, die wir Bürger sind, die letztlich mit ihren Steuern, Gebühren und Abgaben dafür sorgen, dass solche Formen des Umgangs miteinander („Service“ wird das an einigen Stellen genannt) noch kultiviert bleiben. Sehr, sehr bedauerlich!

Aber jetzt gehe ich erst mal das Nummernschild montieren!

Beste Schraubergrüße
Rolf


Re: Moped freiwillig zulassen - Stiletto - 14.08.2018

Hallo,
ist das Fahrzeug dann weiterhin ein Mofa? D.h. darf ich Wege, welche als "Mofa frei" gekennzeichnet sind, nutzen?
Gruß



Re: Moped freiwillig zulassen - RolfD - 14.08.2018

Hallo Stiletto,
das war noch nie ein Mofa, sondern schon immer ein Moped (40 km/h). Heißt "Zündapp Bergsteiger M50", steht am Anfang meines Beitrages.
Alle Wege, die ich damit benutze, nutze ich nun auch mit dem anderen Kennzeichen, wenn ich das möchte.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit, unter anderen hier im Forum, aber nicht nur hier, etwas über diese "freiwillige Zulassung" zu lesen. Da geht es weniger um die Nutzbarkeit von Wegen.
Gruß
Rolf



Re: Moped freiwillig zulassen - hallo-stege - 14.08.2018

Es ist völlig korrekt und auch notwendig, dass das ABE Kärtchen entwertet wird, wenn eine Zulassungsbescheinigung II für das Fahrzeug ausgegeben wird. Sonst hättest Du ja 2 Sätze gültige Fahrzeugpapiere für dein Moped.

An sonsten: ich halte ja bekanntlich gar nix von der freiwilligen Zulassung, das zieht nur neugierige Blicke der Rennleitung auf sich. Und, da ja überall (auch in den diversen Foren) so ein Riesen Wirbel darum gemacht wird, wird es bestimmt bald auch in dem zuständigen Länderausschuss diskutiert. Dort kann es dann nur 2 Ergebnisse geben: Entweder Abschaffung der freiwilligen Zulassung (für zulassungsfreie Kleinkrafträder) oder, was ich viel schlimmer fände, Abschaffung des Versicherungskennzeichens.

In letzterem Falle würde das amtliche Kennzeichen Pflicht und damit auch die HU. Das ist vor ein paar Jahren auch nur ganz knapp gescheitert. Was dann in der Moped-Szene abgehen würde, dazu frag mal die Bromfietsenfahrer in Holland.

Gruss von Frank


Re: Moped freiwillig zulassen - Zlata - 14.08.2018

https://www.zuendapp.net/forum/index.php?topic=36564.msg284258#msg284258

Hallo Rolf, Glückwunsch zu Deinem neuen Dauerkennzeichen.
Ich sehe zwar für mich persönlich keinerlei Vorteile oder Bedarf für eine derartige Prozedur, aber das kann natürlich jeder für sich selbst entscheiden.
Du wirst schon Deine Gründe gehabt haben warum du die alte Original ABE zur Schändung durch den
"Amtlichen Vergewaltiger" freigegeben hast.  Laugh
Da Du Dich vorher eingehend mit dem Thema befasst hattest,  warst Du zumindest drauf vorbereitet.

Ich habe schon lange nicht mehr einen derart ausführlich und detailliert geschilderten Bericht hier gelesen.
Sogar über die jeweils aktuellen Körperfunktionen Deiner Gespràchspartner hast Du referiert!  Daumhoch

Trotzdem bleibt bei mir der Eindruck hàngen,  als hättest Du nur einen Phyrrussieg errungen und müsstest Dir irgendeinen verborgenen Frust von der Seele schreiben.
Es ist aber auf Fälle gut dass Du über Deine Erlebnisse berichtet hast und vielleicht hilft es dem ein oder anderen weiter in der Frage wie man zielorientiert in Amtsstuben agieren kann,  was gut ankommt und welches Verhalten eher kontraproduktiv wirkt.

Danke nochmals dafür!

P.S.: In den Link ganz zoben, hattest Du sehr günstig Teile angeboten gehabt. In 2012 allerdings.
Sind die noch verfügbar oder hat die bald danach einer geholt?

Lg Werner


Re: Moped freiwillig zulassen - RolfD - 14.08.2018

also.... Teile hab ich sicher noch welche, da müsste ich mal nachschauen, was noch da ist .... und weg gehen sollte, aber da müssten wir über PN in Kontakt treten.


... und die Gründe.... na ja, hauptsächlich meiner nun doch schon fortgeschrittenen Jugendlichkeit geschuldet. Es werden nicht mehr viele Jahre sein, da wird zunächst EIN Enkel schon was für seine SF Klasse machen können, wenn ich ihm das Moped "übergebe". Danach wird es nicht mehr lange dauern und der Enkel Nummer ZWEI wird hoffentlich auch noch was davon haben können. Ist zumindest so in der näheren Verwandtschaft vorgesehen. Eine Enkelin macht derzeit nicht den Eindruck, als wäre so etwas mal ihr Ding..

Dass der aktuelle Versicherungsbetrag sich etwas ökonomischer gestalten wird, ist eher ein Nebenschauplatz.

Und damit hat es sich schon mit den Gründen für die Aktion.

Und: ja, man kann gute Gründe haben, so etwas nicht zu machen, ich denke, ein zweites Mal muss ich es auch nicht unbedingt haben....  Von mal 16 Zweirädern habe ich ja auch nur noch 4.....

Grüße
Rolf



Re: Moped freiwillig zulassen - Jan_DerMopedsammler - 14.08.2018

Ich finde es ja immer interessant wie einige meinen die SF Klassen "vererben" zu können. Ist es nicht eigentlich so dass der Fahranfänger davon nur so viel erhalten darf, wie er vom Alter her hätte erlangen können? Frage
Macht in meinen Augen dann nur Sinn wenn der "Junior" noch bis mindestens 25 über die Eltern mitversichert wird?

Grüße
Jan


Re: Moped freiwillig zulassen - Franx19 - 15.08.2018

Ich fahr sowas zum rabattsammeln für 70 Euro im Jahr  Whistle
Und komm noch wesentlich schneller an,und werde nicht ewig
angehalten  Ciao

lg franx


Re: Moped freiwillig zulassen - Zlata - 15.08.2018

Mit roter Nummer?
Oder Normaler Zulassung?
Wieviel Prozente hast Du jetzt?
Rabattsammeln für Dich oder die Enkel?
Wenn für andere, kannst doch selber nicht mehr auf drm Vertrag fahren, oder?
Kann man die Prozente einfach so weitergeben?
oder hat Jan recht mit der Altersfrage?
Möchte das auch machen wenn ich mal Enkel habe, aber man liest soviel über
Enkeltrickbetrug!  Das hier fällt aber nicht druntet ?  Frage


Re: Moped freiwillig zulassen - Jan_DerMopedsammler - 15.08.2018

(15.08.2018, 16:21)Zlata link schrieb:oder hat Jan recht mit der Altersfrage?
Ich habe nachgesehen, es stimmt tatsächlich; man kann nur so viele Jahre übernehmen, wie man selber den Führerschein hat. Theoretisch wäre es also am besten sich für 35 Jahre (18+35= Alter von 53 Jahren) über die Eltern versichern zu lassen, und dann müssten die bei den Meisten aus dem autofahrenden Alter draußen sein, so dass man dann mit 53 ein Auto auf sich anmelden kann Daumhoch Dash1
Sollte hier noch irgendwo ein Denkfehler sein, den es irgendwo zwischen den Paragraphen gibt, dann kann man dem Gedanken natürlich gerne widersprechen  Wink3

Grüße
Jan


Re: Moped freiwillig zulassen - Die Kleinkraftrad IG - 15.08.2018

Der Vertrag kann ja weiterhin auf den Vater laufen und das Fahrzeug wird aber vom Sohn genutzt. Und der Vater macht für das moped wieder einen neuen Vertrag...
Wobei da auch wieder aufgepasst werden muss, da Fahrer unter 25? bei den meisten Versicherungen auch mehr kosten.
Gruß Harry


Re: Moped freiwillig zulassen - Franx19 - 15.08.2018

Ganz normal Saison 04-10 mit HF und Steuer.
Prozente kann man innerhalb der Familie
weitergeben.War früher der Vertrag von der
125er Skyteam Dax. Die ich nach 7 Jahren
und 6000 km fast zum Neupreis wieder
verkauft habe Pardon  ist aber OT und
passt wohl nicht so recht  zum Feindbild
bei einigen hier. Ciao

Lg franx