27.02.2010, 13:21
Kleine Reifenkunde für Rollerfahrer
Da immer mal wieder Fragen nach Bezeichnungen auf Reifen auftauchen, hier die Erklärung.
Der Reifen trägt (immer) folgende Bezeichnungen:
1. Reifenhersteller (Marke)
2. Profilbezeichnung / Reifentype
3. Reifenquerschnitt (in Zoll oder mm)
4. Felgendurchmesser (in Zoll)
5. Loadindex (Tragfähigkeit)
6. Geschwindigkeitsindex
7. Reifentype (schlauchlos oder mit Schlauch zu verwenden)
8. Produktionsdatum (DOT-Nummer)
9. Zusatzinformation für erhöhte Tragfähigkeit (Reinf. bzw. Reinforced)
10. Abnutzungsanzeiger (Tread Ware Indicator)
11. Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- oder Ganzjahresreifen
Beispiel: Heidenau 3,00 x 10 50 J K38
Größe: 3,00 x 10 Zoll
(50) zugelassen bis 190 kg
(J) zugelassen bis 100 km/h
Profil Type K38
Die Dimension eines Reifens (Quelle: ADAC)
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind
Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für
die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft.
Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die
Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername (1) und
Reifentyp (2).
Reifenbreite (3)
Sie wird in Zoll angegeben (z.B. 3.50). Alternativ ist eine Angabe in Millimetern in Verbindung mit
einem Prozentualen Breitenverhältnis. (z.B. 130/60-13 entspricht einer Breite von 130 mm und einer
Reifenhöhe von 60% dieser Breite.) 1 Zoll entspricht 25,4 mm
Zu beachten sind hier die Hinweise in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung.
Felgendurchmesser (4)
Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird meist
in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 9 " bis 13 ".
Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (5)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten
Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet.
Beispiel "52" = 200 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren
angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig.
LI kg
41 = 145 kg
47 = 175 kg
50 = 190 kg
52 = 200 kg
54 = 212 kg
56 = 224 kg
58 = 236 kg
59 = 243 kg
60 = 350 kg
61 = 257 kg
62 = 265 kg
64 = 280 kg
Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex") (6)
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind
folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Roller
GSY km/h
A 40
B 50
C 60
D 65
E 70
F 80
G 90
J 100
M 130
N 140
P 150
Q 160
Tubeless ("Schlauchlos") (7)
Roller-Reifen sind als "Schlauchlos"- ( TL) oder Schlauch-Typen erhältlich.
Produktionsdatum (8 )
Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT" -Nummer geben das
Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer
ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40. Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu
tun haben, wird im Allgemeinen noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl)
deutlich gemacht. Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche 2000.
Reinforced (9)
Zusatzangabe "Reinforced": Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit.
Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.
Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI") (10)
Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen möglich)
eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig
in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen
Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist
erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die
Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!
M+S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (11)
Winterreifen sind mit "M+S", "Snow" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht
nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs
handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten
Geschwindigkeitsklasse.
Prüfzeichen "E":
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen
Norm (ECE- R 30). Die anhängende Zahl weist auf das Prüfungsland hin.
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408 ) ist
diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge
keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht
aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am
Fahrzeug eingestuft.
Noch ein Nachsatz: man trifft immer wieder auf Reifen, welche 10 und mehr Jahre alt sind.
Da Gummi aber mit der Zeit “verhärtet” lässt auch die Haftung nach. Reifenhersteller sprechen von
einer maximalen Gebrauchsdauer von 6 Jahren. Auf eine genügende Profiltiefe muss man einen
Zweirad Fahrer ja wohl nicht hinweisen.
Quelle: Reifenfiebel 1. Auflage 1999 Schweiz
Copyright by Bridgestone, Continental, Dunlop, Goodjear, Michelin, Pirelli
Da immer mal wieder Fragen nach Bezeichnungen auf Reifen auftauchen, hier die Erklärung.
Der Reifen trägt (immer) folgende Bezeichnungen:
1. Reifenhersteller (Marke)
2. Profilbezeichnung / Reifentype
3. Reifenquerschnitt (in Zoll oder mm)
4. Felgendurchmesser (in Zoll)
5. Loadindex (Tragfähigkeit)
6. Geschwindigkeitsindex
7. Reifentype (schlauchlos oder mit Schlauch zu verwenden)
8. Produktionsdatum (DOT-Nummer)
9. Zusatzinformation für erhöhte Tragfähigkeit (Reinf. bzw. Reinforced)
10. Abnutzungsanzeiger (Tread Ware Indicator)
11. Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- oder Ganzjahresreifen
Beispiel: Heidenau 3,00 x 10 50 J K38
Größe: 3,00 x 10 Zoll
(50) zugelassen bis 190 kg
(J) zugelassen bis 100 km/h
Profil Type K38
Die Dimension eines Reifens (Quelle: ADAC)
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind
Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für
die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft.
Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die
Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername (1) und
Reifentyp (2).
Reifenbreite (3)
Sie wird in Zoll angegeben (z.B. 3.50). Alternativ ist eine Angabe in Millimetern in Verbindung mit
einem Prozentualen Breitenverhältnis. (z.B. 130/60-13 entspricht einer Breite von 130 mm und einer
Reifenhöhe von 60% dieser Breite.) 1 Zoll entspricht 25,4 mm
Zu beachten sind hier die Hinweise in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung.
Felgendurchmesser (4)
Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird meist
in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 9 " bis 13 ".
Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (5)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten
Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet.
Beispiel "52" = 200 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren
angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig.
LI kg
41 = 145 kg
47 = 175 kg
50 = 190 kg
52 = 200 kg
54 = 212 kg
56 = 224 kg
58 = 236 kg
59 = 243 kg
60 = 350 kg
61 = 257 kg
62 = 265 kg
64 = 280 kg
Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex") (6)
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind
folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Roller
GSY km/h
A 40
B 50
C 60
D 65
E 70
F 80
G 90
J 100
M 130
N 140
P 150
Q 160
Tubeless ("Schlauchlos") (7)
Roller-Reifen sind als "Schlauchlos"- ( TL) oder Schlauch-Typen erhältlich.
Produktionsdatum (8 )
Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT" -Nummer geben das
Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer
ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40. Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu
tun haben, wird im Allgemeinen noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl)
deutlich gemacht. Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche 2000.
Reinforced (9)
Zusatzangabe "Reinforced": Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit.
Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.
Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI") (10)
Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen möglich)
eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig
in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen
Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist
erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die
Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!
M+S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (11)
Winterreifen sind mit "M+S", "Snow" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht
nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs
handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten
Geschwindigkeitsklasse.
Prüfzeichen "E":
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen
Norm (ECE- R 30). Die anhängende Zahl weist auf das Prüfungsland hin.
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408 ) ist
diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge
keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht
aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am
Fahrzeug eingestuft.
Noch ein Nachsatz: man trifft immer wieder auf Reifen, welche 10 und mehr Jahre alt sind.
Da Gummi aber mit der Zeit “verhärtet” lässt auch die Haftung nach. Reifenhersteller sprechen von
einer maximalen Gebrauchsdauer von 6 Jahren. Auf eine genügende Profiltiefe muss man einen
Zweirad Fahrer ja wohl nicht hinweisen.
Quelle: Reifenfiebel 1. Auflage 1999 Schweiz
Copyright by Bridgestone, Continental, Dunlop, Goodjear, Michelin, Pirelli