07.08.2011, 10:11
Bei mir lief das ganz anders ab:
Ich musste nur zum TÜV, die konnten in ihrem Computer nachschauen, ob das Fahrzeug gestohlen wurde. Der Tüvler brauchte weder Ausweis noch sonst irgendwas. Lediglich die alte Betriebserlaubnissnummer half ihm weiter. Er schaute auch nicht auf den Vergaser, Übersetzung etc., sondern lediglich auf das Spiel der Felgen, Schwinge, Gabel, ob das Lenkkopflager freigängig ist, ob eine Klingel bzw. Schnarre angebaut ist und ob der Ständer selbstständig einklappt (deshalb musste ich nochmal vorfahren ). Außerdem auf den M-Lenker (Nachbau) aber den habe ich sauber angeschmiert .
Zur Zulassungstelle musste ich natürlich auch.
MFG Sepp
Ich musste nur zum TÜV, die konnten in ihrem Computer nachschauen, ob das Fahrzeug gestohlen wurde. Der Tüvler brauchte weder Ausweis noch sonst irgendwas. Lediglich die alte Betriebserlaubnissnummer half ihm weiter. Er schaute auch nicht auf den Vergaser, Übersetzung etc., sondern lediglich auf das Spiel der Felgen, Schwinge, Gabel, ob das Lenkkopflager freigängig ist, ob eine Klingel bzw. Schnarre angebaut ist und ob der Ständer selbstständig einklappt (deshalb musste ich nochmal vorfahren ). Außerdem auf den M-Lenker (Nachbau) aber den habe ich sauber angeschmiert .
Zur Zulassungstelle musste ich natürlich auch.
MFG Sepp