08.08.2016, 20:05
(07.08.2016, 21:41)schreyhalz link schrieb:Moin Moin !
Schön ! Was willst du da einfordern ?
Hast du die entsprechenden Stellen mal durchgelesen und auch verstanden ?
Dann wüsstest du nämlich ,was das Problem ist.
Die Leichtkrafträder alten Rechts existieren gar nicht !
Bei der FZV wurden sie schlicht vergessen !
In der alten StVZO gab es noch eine Dienstvorschrift ,nach der die KKR alten Rechts je nach EZ als Leichtkrafträder oder als Krafträder einzustufen waren, diese sinnvolle Anweisung ist ersatzlos entfallen.
MfG Volker
Der Name ist Programm.
2002/24/eg. Alle Fahrzeuge die nach StVZO zugelassen worden sind haben bestandschutz. Eine Zündapp nach eg...., geht nicht. Ich lese mich da nicht rein, habe gar keine Zeit für so einen Käse. Ich denke das ich auf dem Gebiet wesentlich mehr Erfahrung habe wie manch anderer. Weiter äusser ich mich nicht auf diesen unqualifizierten, unfreundlichen und respektlosen Kommentar. Sorry.
Dem Fragesteller wurde geholfen und gut ist es.