16.02.2015, 17:16
Die AU zählt erst für Motorräder über 50 cc über 45 KM/h und ab Erstzulassung 1.1.1989 .
Alles davor benötigt keine AU .
Das mit dem anmelden und vorzeitigem Kennzeichen scheint wohl regional unterschiedlich gehandhabt werden .
Beispiel Bochum :
Wunschkennzeichen reservieren ( Gebühr ca. 10 € , 4 Wochen reserviert ) .
Kennzeichen kann man günstiger im Netz bestellen als beim örtlichen Schilderdienst .
Das Fahrzeug darf aber selbst mit Blanko Kennzeichen nicht gefahren werden . Auch der TÜV/Dekra oder wie sie alle heissen kleben keine Plakette drauf . Es gibt nur den Bericht .
Ohne Bericht , logisch , keine Anmeldung , nur Kurzzeitkennzeichen .
Noch etwas zum
Hatte letztes Jahr ein angemeldetes Moped gekauft und beim umschreiben wollte die Frau auch den TÜV Bericht sehen , obwohl im FZ Schein der nächste HU Termin eingetragen war .
Ist das jetzt alles zu bürokratisch ??
Olli
Alles davor benötigt keine AU .
Das mit dem anmelden und vorzeitigem Kennzeichen scheint wohl regional unterschiedlich gehandhabt werden .
Beispiel Bochum :
Wunschkennzeichen reservieren ( Gebühr ca. 10 € , 4 Wochen reserviert ) .
Kennzeichen kann man günstiger im Netz bestellen als beim örtlichen Schilderdienst .
Das Fahrzeug darf aber selbst mit Blanko Kennzeichen nicht gefahren werden . Auch der TÜV/Dekra oder wie sie alle heissen kleben keine Plakette drauf . Es gibt nur den Bericht .
Ohne Bericht , logisch , keine Anmeldung , nur Kurzzeitkennzeichen .
Noch etwas zum
Hatte letztes Jahr ein angemeldetes Moped gekauft und beim umschreiben wollte die Frau auch den TÜV Bericht sehen , obwohl im FZ Schein der nächste HU Termin eingetragen war .
Ist das jetzt alles zu bürokratisch ??
Olli