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Alles über den TÜV! Eintragungen, Zulassung, technische Änderungen u.v.m.
#1
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Hallo Zündappfreunde,
hier der neue Treath, indem ihr alle eure Fragen betreff des Themas stellen könnt.

Gruß
Michael
„Komödie ist Tragödie plus Zeit“
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#2
Das trifft sich Wink

Hallo!
Es geht zwar um keine Zündapp sondern um eine Motobecane Mobylette M1

Das Mofa (25 kmh) würde sich gut für den Betrieb mit Anhänger eignen.
Ich hätte an die Sattelstange eine Fahrrad-AHK montiert.

Darf ich mit einem Mofa einen Fahrradanhänger ziehen?

Danke und Grüße
Flo
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#3
Hi Flo,

du brauchst für deine AHK eine Bauartgenehmigung für das Lastenziehen am Mofa, vielleicht hast du eine ABE dabei? Ansonsten wird es natürlich schwierig.

Das nächste mal einfach ein eigenes Thema aufmachen.

Habe einen Anhänger daheim, den man zum ziehen an Motorrädern verwenden darf. Muss mal nachsehen was da in der ABE drinsteht.

Gruß
David
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#4
Hallo,

ich habe mir damals die Hebie M1 AHK besorgt. Ist bis 100kg zugelassen und war vom TÜV eingetragen.

Funktionierte super.

Gruß,
Markus
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#5
Hallo,

Da ich meine KS 50 soweit fertig habe, würde ich sie gerne anmelden. Es handelt sich bei meinem Moped aber um einen Reimport mit österreichischem 40 kmh Brief. Hier bei uns in Deutschland würde ich sie gerne wieder auf 85 zulassen. Davon gehe ich aus, dass ich einen neuen Brief brauche. Wie stelle ich das am geschicktesten an? Zum Tüv und umtypen lassen oder den 40 kmh Brief gleich zu Hause lassen und neue Papiere auf dem herkömmlichen Weg ordern?

Gruss Alex
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#6
Laß die Papiere zu Hause, wenn es sich um alte Originale handelt, und gib in der eidestattlichen Versicherung an, daß sich keine Fahrzeugpapiere des Kleinkraftrades mehr in deinem Besitz befinden. Hast du ja leider verloren.... Nicht nur für Sammler sind die originalen Mokickpapiere bei einem Wiederverkauf interessant, auch für die, die keinen offenen Führerschein haben. Ob die das KKR mit Mokickpapieren dann auch anmelden, ist deren Problem....So würde ich es machen.
Bitte rechts am Lenker Drehgriff betätigen um die Landschaft schneller zu machen!
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#7
Falschaussage bei eidesstattliche, oh weh.......

Geh einfach hin zum tüv, sag wie es ist. Die machen einen neuen Paragraphen und gut ist es.

Gruß David
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#8
Hallo Zusammen,

Ich habe eine Frage zu meiner Zündapp r50.
Aktuell ist sie beim restaurieren.
Wie sieht es mit Schallpegel am Auspuff aus? Kontrolliert die Polizei sowas? Wieviele dB darf den so ein Roller haben?

Benötige ich für einen Auspuff eine ABE?

Nochmal vorweg, ich will ihn ziemlich original lassen nur eben etwas sound. ;-) ich tune gwiss nicht

Danke
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#9
Der Schallpegel Deines Mopeds/Rollers steht in der Betriebserlaubnis...hat dieser eine größere Abweichung und wurde zudem am Auspuff nachweislich rumgepfuscht, kann es ärger geben.

Mit verändern der Auspuffanlage, wurde somit auch eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen, die zur erlöschung der Betriebserlaubnis führt - zumal Deine R50 Geschwindigkeitsbegrenzt ist und es somit noch schwieriger wird. - ganz einfach!
Gruß
Jens

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KS80 Sport   Typ 537-011
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#10
Das trifft sich gut hier mit dem Thema.
Möchte meine Yamaha verkaufen, ne 125er. Die gute hat ja nen großes kennzeichen und ist zur Zeit noch angemeldet. Habe gelesen dass ich das Kennzeichen zum abmelden brauche, brauche ich sonst noch was?

Dann: Yamaha verkauft, Zündapp ks 80 Tüven und anmelden. Hat ne Erstzulassung von 82 sebring auspuff eingetragen und 17er Ritzel, 93 km/h. Tüv allerdings seit 2012 abgelaufen. Wie würdet ihr da vorgehen, habe schonmal gesehen dass Leute sich dass kennzeichen vor dem Tüv geholt haben? Also bei der Dt hatte ich zunächst Tüv, dann bei der Versicherung angerufen, Tsn nummer oder wie das hieß besorgt und mit dem bettel dann zur zulassungsstelle und dann wurd die angemeldet und ich habs Kennzeichen bekommen.
Jetzt wäre es für mich aber interessant erstmal versicherung anrufen, dann kennzeichen besorgen ( Damit darf man dann doch sogar zum Tüv fahren?) Über den Tüv und der stempelt  dann alles. Oder muss ich dann mit tüvbericht wieder zur Zulassungsstelle? ( Die Zulassungsstelle bei uns ist ne ganz wilde Behörde, ich will da so wenig hin wie möglich.
Noch eine Frage: Mit der Ks 80 vrauch ich doch keine Abgasuntersuchung?
Hab ne Werkstatt im Nachbarort die nen Tüver haben, der hat an sich nen guten Ruf was Kulanz usw. betrifft. Aber Zündapp kennen die da nicht, und ich kenne doch meine Pappenheimers. Die berechnen gerne mal Au mit. Dass Problem ist dass die tüv nur donnerstags von 9-12 machen oder so, ich dann also garnicht dabei sein kann. Daher müsst ich das genau klären.
Gruß Elias
Zx 25, 3x Zd25ts, Zd40, Gts50, 2×ks80,Ks50 Sport,
Ks50 watercooled, Ks50 supersport, Super Falconette
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#11
hi

AU brauch die ks80 nicht!
ein fahrzeug bekommst du nur angemeldet wenn es auch gültigen tüv hat! zum tüv kommst du mit ner roten nummer, kurzzeit kennzeichen oder auf dem anhänger.
dann benötigst du noch diese versicherungs nummer und schon kannst du sie anmelden.


mfg philipp
zündapp m25 bj. 1966
zündapp m50 bj. 1973
zündapp ks 50 cross bj. 1973
zündapp ks 80 super bj. 1984
zündapp mm50 rasenmäher
hercules k125 bw v2  bj 1976
Hercules nhw 50 roller bj. 1968
victoria vicky 3 bj 1955
yanaha rd 350 ypvs bj 1984

AUDI 80 QUATTRO AVANT 2.3E bj 1994
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#12
Servus,
es besteht in der Tat auch die Möglichkeit sich das endgültige Kennzeichen vorab erteilen zu lassen was das den doppelten Aufwand mit der roten Nummer bzw. mit dem Kurzzeitkennzeichen erspart. Das holst Du Dir mit der Versicherungsnummer auf der Zulassungsstelle und hast dann eine zeitliche Frist von zwei Wochen wenn ich das richtig im Kopf habe um damit beim TÜV vorstellig zu werden und den Bericht nachzureichen. Die Zulassung haut Dir dann auch die Stempel auf das bis dahin "jungfräuliche " Kennzeichen. Am besten mal im Vorfeld mit der örtlichen Zulassungsstelle in Verbindung setzen. Die sagen Dir dann schon was sie konkret für Unterlagen wollen. Konnte das bei meiner KS alles telefonisch abklären und es hat danach alles relativ unbürokratisch geklappt.

Gruß Markus Ciao
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#13
Ja die Methode mit Kennzeichen vorher holen wäre halt interessant hab ich so auch schonmal gesehen. Da bin ich mir auch relativ sicher dass du mit dem Fahrzeug dann sogar zum Tüv fahren darfst. Das währe halt interessant gewesen. Allerdings muss ich dann ja doch 2 mal zur Zulassungsstelle.
Thema hat sich mehr oder minder dann eh erledigt, weil die yamaha ja auch vom Käufer abgemeldet werden kann. Anderenfalls hätte ich auf dem weg gleich das Kennzeichen für die Ks geholt. Muss ja dann aber doch nochmal hin. Zum Tüv muss ich ja sowieso, dass mit dem Kennzeichen wäre dann Praktisch weil ich so ja keinen Hänger brauche, für mich ists aber auch kein Problem ohne in den Nachbarort zu fahren. Das Thema kennt ja jeder...  dann ist die ulo box auch wenigstens voll.
Das mit der Au ist ne super sache, gibzs da nen paragraphen dazu?
Gruß Elias
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#14
Die AU zählt erst für Motorräder über 50 cc über 45 KM/h und ab Erstzulassung 1.1.1989 .
Alles davor benötigt keine AU .

Das mit dem anmelden und vorzeitigem Kennzeichen scheint wohl regional unterschiedlich gehandhabt werden .
Beispiel Bochum :
Wunschkennzeichen reservieren ( Gebühr ca. 10 € , 4 Wochen reserviert ) .
Kennzeichen kann man günstiger im Netz bestellen als beim örtlichen Schilderdienst .
Das Fahrzeug darf aber selbst mit Blanko Kennzeichen nicht gefahren werden . Auch der TÜV/Dekra oder wie sie alle heissen kleben keine Plakette drauf . Es gibt nur den Bericht .
Ohne Bericht , logisch , keine Anmeldung , nur Kurzzeitkennzeichen .

Noch etwas zum  Roflmao 
Hatte letztes Jahr ein angemeldetes Moped gekauft und beim umschreiben wollte die Frau auch den TÜV Bericht sehen , obwohl im FZ Schein der nächste HU Termin eingetragen war .

Ist das jetzt alles zu bürokratisch ??

Olli
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#15
Ok auch interessant.
Ja Tüv bericht wäre der alte bei mir auch nichtmehr vorhanden. Naja mal sehen ich quatsche morgen mal mit der versicherung, mache am we die ks fertig ( neuen akku für die ulo geholt, alles geht und ist hell) da reißt mir an der sicherung eine Lötstelle... ich selbst kann nicht gut löten, macht n kumpel dann am wochenende. Sprich nächste woche dann Tüv.
Gruß Elias
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#16
Hallo,
ich möchte gerne meine K 80 wieder zulassen/ wieder Papiere beschaffen da beim Kauf keine dabei waren. Ich hab mir jetzt schon ein paar Therads durchgelesen doch ein paar Fragen blieben jetzt noch offen:
Brauche ich auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn ich einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer abgeschlossen habe?
Ich habe zurzeit den genickten Boysen Auspuff von der KS 80 Super angebaut da mein Orginaler K 80 Auspuff am Krümmer durchgerostet ist, könnte dieser Schwierigkeiten beim TÜV machen?
Und zu guter letzt:
Wäre jemand von euch so freundlich und würde mir eine Kopie seiner Papiere zukommen lassen,  um es beim TÜV ein wenig leichter zu haben?
Schönen Sonntag!
Grüße Robin
Sind die Hühner platt wie Teller, war meine Zündapp wieder schneller!!
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#17
Hallo,
bei mir gings ohne unbedenklichkeitsbescheinigung.
beim tüv wollten die garnichts dergleichen sehen. der prüfer war allerdings froh, dass ich daten zum fahrzeug dabeihatte Smiley
auf der zulassungsstelle wollten die nur einen kaufvertrag sehen.

gruß Nicolas
Zündapp KS 80 Super 537-01
Zündapp KS 50 Sport 517-06L5
Zündapp KS 50 Watercooled TT 530-011
Hercules K50 RL
Kreidler RS 50
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#18
Aha
Wir haben uns die Zündapp Comfort auch ohne Papiere gekauft.
Am Schalter in der Zulassungsstelle wurde uns freundlich darauf hingewiesen, dass in solchem Falle der
Verkäufer eine eidesstattliche Versicherung beim Notar ablegen muss, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde.

Die Freude vom Motorrad fahren war vorbei und bis der Verkäufer endlich beim Notar war, vergingen knapp 2 Monate
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#19
(17.05.2015, 12:41)zündapp.fan link schrieb:Aha
Wir haben uns die Zündapp Comfort auch ohne Papiere gekauft.
Am Schalter in der Zulassungsstelle wurde uns freundlich darauf hingewiesen, dass in solchem Falle der
Verkäufer eine eidesstattliche Versicherung beim Notar ablegen muss, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde.

Die Freude vom Motorrad fahren war vorbei und bis der Verkäufer endlich beim Notar war, vergingen knapp 2 Monate
hmmm... ist vielleicht von bundesland zu bundesland verschieden Embrace
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#20
(17.05.2015, 15:16)zündappm25/elastic200 link schrieb:hmmm... ist vielleicht von bundesland zu bundesland verschieden Embrace

Nicht unbedingt, das liegt in 1.Linie daran dass die Comfort ein Kraftrad mit Kfz.Brief bzw.
neudeutsch: Zul.bescheinigung Teil 1 (oder wars jetzt 2?) ist.

K 80 ist ein LKR (nicht zulassungspflichtig) braucht nur ABE.  Genauso wie
KKR, Ks 50 und so.

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#21
Die K80 hat ja auch ein "großes" Kennzeichen, also zumindest kein Versicherungsschild mehr.
Also ist die K80 auch zulassungspflichtig.
Auch mit KS 50 etc. muss man zum TÜV

Kleinkrafträder muss man nur versichern.

Grüße
Florian
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#22
Hallo Leute,
das heißt für mich Montag mal beim TÜV anrufen und nachfragen was alles benötigt wird.
Wie verhält sich der TÜV zum Auspuff von der KS 80 Super?
Was habt ihr für erfahrungen mit dem TÜV gemacht? Vielleicht weiß auch jemand aus meiner Region was? Ich möchte gerne zum TÜV Süd nach Emmendingen.
Und zu guter letzt:
Würde mir jemand von euch eine Kopie der Papiere eurer K 80 zukommen lassen? Meine ist Typ 540-01.
Danke schonmal Smiley
Grüße Robin
Sind die Hühner platt wie Teller, war meine Zündapp wieder schneller!!
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#23
(17.05.2015, 15:24)Pumi link schrieb:Nicht unbedingt, das liegt in 1.Linie daran dass die Comfort ein Kraftrad mit Kfz.Brief bzw.
neudeutsch: Zul.bescheinigung Teil 1 (oder wars jetzt 2?) ist.

K 80 ist ein LKR (nicht zulassungspflichtig) braucht nur ABE.  Genauso wie
KKR, Ks 50 und so.

Das stimmt so nicht. Habe die Fahrgestellnummer bei meiner ks50 neu aufbieten müssen. Dauer 8 Wochen, davor Unbedenklichkeitserklärung usw usw.. Das ist sogar vom lra zu lra unterschiedlich, leider.
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#24
(17.05.2015, 15:34)zündapp.fan link schrieb:Die K80 hat ja auch ein "großes" Kennzeichen, also zumindest kein Versicherungsschild mehr.
Also ist die K80 auch zulassungspflichtig.
Auch mit KS 50 etc. muss man zum TÜV

Kleinkrafträder muss man nur versichern.

Grüße
Florian

Der Behördendschungel ist leider auch für Insider nicht leicht zu durchschauen.  Girl_cray

Kennzeichenpflichtig heisst nicht auch unbedingt Zulassungspflichtig!

Hier stehts sogar: LKR sind unter zulassungsfrei geführt.

http://www.lra-ebe.de/Landratsamt.aspx?v...d7bd8cc60a

Ausserdem ist der Begriff Kleinkraftrad in den letzten Jahrzehnten neu definiert worden.
Kleinkrafträder "Alten Rechts" sind KS 50, Hercules Ultra usw. 85 kmh schnell, nur der Hubraum auf
50 ccm beschränkt, Zulassungs und steuerfrei, aber TÜV HU und Amtl.Kennz. Pflichtig.

Du meintest die heutigen KKR bis 45 (60 bei Simsons bis 1992) KMH.
Die brauchen nur Vers.kennz.)
Hiessen früher (bis 1981) einfach nur Mokicks, bzw.Mopeds )
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#25
Hallo,
habe heute morgen mit dem TÜV telefoniert:
Kaufvertrag oder Unbedenklichkeitsbescheinigung interessieren nicht, das braucht man erst auf der zuständigen Stelle auf dem Amt
Was man unbedingt braucht ist eine EVB Nummer, da das Tüv gelände während des Prüfvorganges ein öffentliches Gelände ist, das man hier bei eine Sturz o.ä. abgesichert ist.
Super währe jetzt noch wenn mir jemand von euch eine Kopie seiner ABE einer K 80 (540-01) zukommen lassen würde?
Der TÜV verfügt zwar über Datenblätter, aber das würde halt das ganze noch ein wenig einfacher gestalten Smiley

Grüße Robin
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#26
Wie sieht das denn jetzt genau sus mit meiner Ks 50, die hat auch keinerlei Papiere, was ist da der beste weg um an Papiere/ Tüv zu kommen?
Gruß Elias
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#27
Ich nehme mal an, Elias seine Frage hat sich mittlerweile beantwortet und ich hoffe die Totengräberrei gilt nicht auch bei Sammelthreads Wink

Eine Frage: Dürften die mir die Original-ABE bei Ausstellung eines Briefes (also neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil II) entwerten?
Ja/Nein? Und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das ?

Habe bisher nichts finden können in den weiten des Internets.

Grüße und Danke,
Pascal
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#28
Hallo,

Rechtsgrundlage……… kann ich nicht liefern, aber ich denk mir das mal so………


Früher gab es halt den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein. Ok die kleinen hätten keinen richtigen FZ-Brief sondern die Bescheinigung, welche Du nicht entwertet haben willst.

Naja und im Zuge der „Europäisierung“ würde die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 eingeführt. Für denn Fall das Du noch einen alten Brief für Dein Auto hast und meldest dies um, so wird der alte Brief entwertet und es wird statt dessen die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt…so und da ja zwei gültige amtl. Dokumente über das selbe noch niemals nie nicht sein dürfen und durften wird das alte Dokument entwertet. Beim Auto ok aber beim Oldtimer doof……

Gruß 
Christian 

P.S.: der Umweg mit dem Paragraph 21 und ohne Papiere dürfte bekannt sein
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#29
Wiederum auch interessant, gibts fürs KKR eigentlich aktuell beim 21er umweg Teil 1 und 2? Den ich habe für die ks50 nur einen.
Gruß Elias
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#30
Hallo,

der 21´er wird zu Teil II

Gruß
Christian
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