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Zulassung Zündapp KS 50 Super Sport
#1
als eher stiller Mitleser des Forum hoffe ich heute auf nützliche Hinweise des Forum

in den letzten 1,5 Jahren hab ich mir aus einer 517 C50 Sport eine sehr komplette KS 50 Super Sport gebaut.

Die ganzen raren orig. Teile (Griffamaturen mit Lichschalter und Sockel, Tacho, orig. Zündapp 150mm Naben, neuer Fächerzylinder, 5 Gang Motor etc.) ließen sich neu oder in sehr gutem Zustand auftreiben. Das Moped läuft absolut zuverlässig, der §21 war kein Problem ein schönes Wunschkennzeichen ist reserviert nur bin ich heute auf der Zulassungstelle gescheitert.

lt. Zulassungsstelle kann ich die KS 50 nicht als Leichkraftrad zulassen (da mit 49,9ccm nicht zwischen 50 und 125ccm), was mir noch ziemlich egal wäre aber ordnungsgemäß als Kraftrad zugelassen hätte ich keinen Anspruch auf ein Leichtkraftradkennzeichen und müsste ein großes Kennzeichen nehmen.

kennt ihr irgendwelche rechtlichen Grundlagen oder Ansatzpunkte warum ich trotzdem Anspruch auf ein Leichkraftradkennzeichen hätte oder Argumente mit denen ich eventuell punkten könnte? Gefühlte 90% aller mit bekannten KS fahren mit diesem niedrigen Kennzeichen.

[Bild: DSC_8873_-2.jpg]
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Zulassung Zündapp KS 50 Super Sport - von benno81 - 11.07.2016, 19:30



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