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Moped freiwillig zulassen
#79
Zur Angelegenheit „freiwillige amtliche Zulassung nach FZV§3 – hier insbesondere Abs. 3“
mit meinem Moped: 49,5ccm Zündapp Bergsteiger M50 (Typ 434) aus dem Baujahr 1966 (Herstellung 10/1965), ein NICHT zulassungspflichtiges Kleinkraftrad, und damit auch ein von der Hauptuntersuchung befreites Fahrzeug nach § 29 StVZO. (Eintragung: "freiwillige Zulassung gem. §3 Abs.3 FZV; keine HU erforderlich").

Nach einigen dokumentierten Fällen hatte ich mich entschieden, diesen Weg der Zulassung zu beschreiten, wohlwissend, dass es große Probleme geben könnte. Per e-mail hielt ich persönlichen Kontakt zu zwei (!) Kollegen, die das schon durch hatten und mich auf dem Weg des Geschehens motivieren konnten.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf hier im Bundesland Hessen hatte ich bislang keine negativen Erfahrungen mit Behörden. Dieser Vorgang jedoch schien viele in den Menschen verborgene bösen Instinkte für – wenn auch nur kurze Zeit – zum Vorschein bringen zu können. Man lernt nie aus! Wo haben Menschen nur dieses unfassbar aggressive Grundpotential her? Aber das ist eher eine Frage für die Psychologen im Land.

Man könnte nun eine kleine Komödie aus den erlebten realen Dialogen mit Menschen (Behördenmitarbeiterinnen und – mitarbeitern) verfassen, jedoch, möchte ich versuchen, an dieser Stelle niemanden vorzuführen oder schlechtzureden, daher gehe ich nicht tiefer in Details. Soviel Wahrheit jedoch soll hier kundgetan werden: Hätte der TÜV Hessen und verantwortliche Mitarbeiter der Behörde des Landkreises dies verhindern KÖNNEN, sie hätten es getan. ALLES was möglich war, haben sie versucht, in Bewegung zu setzen, um letztlich die Erkenntnis zu gewinnen: es geht nicht in ihrem Sinne!

Alleine der Prüfer (Ingenieur!) beim TÜV Hessen benötigte geschlagene 2 Stunden, um letztlich mit wahrnehmbaren Anzeichen depressiver Verstimmung doch feststellen zu müssen, dass die Beleuchtungseinrichtung nach allen erreichbaren Vorschriften AUCH geeignet ist, um statt dem kleinen Versicherungskennzeichen auch die etwas größere Variante der Zulassungsstelle ausleuchten zu können. Dass dies schon in anderen Bundesländern so erkannt wurde und von mir als Dokument vorgelegt wurde, war dabei überhaupt nicht bedeutsam! Es wurde so behandelt, als hätte ich in böser, wenn nicht gar betrügerischer Absicht solches in schriftlicher Form von einem staatl. TÜV (Nord) aus einem anderen Bundesland vorgelegt!

Letztlich erhielt ich die Bescheinigung (kein Gutachten erforderlich!) für 20 Euro.
 

Es sollte noch härter kommen: die Zulassungsstelle (Behörde des Landkreises). Die Sache mit dem TÜV und der Kennzeichenausleuchtung habe ich erst in Gang gesetzt, NACHDEM ich freundlichst versucht hatte VORAB in gemeinsamer beratender Abstimmung mit der Zulassungsbehörde das gewünschte Kennzeichen bzw. die Zulassung zu erwirken. Mit einem freundlichen Anschreiben und allen mir zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Unterlagen, eingescannt und dorthin geschickt, um den Arbeitsaufwand zu optimieren usw…. hätte ich mir absolut sparen können!!!!

Der dortige Mitarbeiter fühlte sich von diesem Vorgehen womöglich provoziert, er brachte jedenfalls alles ins Spiel, um das Procedere unmöglich zu machen. Ich müsse zum TÜV wegen einer Hauptuntersuchung, Vollabnahme mindestens, Blinker seien ebenfalls erforderlich, müssten nachgerüstet und eingetragen werden, Fernlichtschalter (?), Beleuchtung und die Bremsen, ob die geeignet seien, …. und eben die Kennzeichenausleuchtung (das kann dann offenbar tatsächlich verlangt werden). Und er würde jetzt sowieso erst mal in Urlaub fahren und dann könnten wir das ja in Ruhe angehen und ich könne ja schon mal beim TÜV vorführen, er hätte schon mit dem zuständigen Prüfingenieur telefoniert.
Oh je….. soviel allerfreundlichste Kundenorientierung hatte ich nun doch nicht erwartet!

Also, bin ich auch erst mal in meinen Urlaub gefahren, dann zum TÜV, habe dann diese Bescheinigung zu meinen anderen Unterlagen gepackt und bin direkt zur Zulassungsstelle OHNE Vorankündigung.
An einem Wochentag um 08.00 Uhr. Das war – ohne Verzögerung - die Eintrittskarte zum obersten Chef der Behörde, der relativ schnell verstand, was ich wollte, dies jedoch auch noch nie vorher erlebt hatte. Er war zunächst positiv und zugewandt, kurz davor, alles nötige formal in die Wege zu leiten. Ich traute mich kaum, mich einem Gefühl der Freude hin zu geben.
Dann jedoch ging er genau zu DEM Mitarbeiter, mit dem ich im Vorab versucht hatte den Weg in kooperativer Beratung zu klären. Das war leider anscheinend der Einzige, der mit Zweiradzulassungen zu tun hatte, also irgendwie unumgänglich.

Dort wahrnehmbar war eine deutliche Rötung der Augen, leichte Schnappatmung, es erinnerte mich an einen schnaubenden Stier in der Arena irgendwo in Spanien. Und ich auf der anderen Seite des Schreibtisches. Es dauerte einige Zeit, bis er sich ZWEI weitere Male mit dem Chef der Behörde für längere Zeit in dessen geschlossenes Büro zur Beratung zurückzog. Nach dem ersten Mal kamen beide zurück, siegesgewiss im Blick, das ginge alles so nicht, ich müsse zum TÜV, Hauptuntersuchung, Paragrafenzitate.
Eine echte harte Attacke auf die Psyche.
Das also muss man mindestens aushalten können.

Ich konzentrierte mich auf eine nur Sekunden dauernde Kurzmeditation. Das hatte ich mal im Jahr 1979 bei einer mehrmonatigen Reise mit dem Motorrad durch die USA gelernt. Bei den Navajo/Anasazi Indianern im Gebiet zwischen Colorado und New Mexico. Seither mache ich das immer kurz bevor ich ein Motorrad besteige. Prävention vor Leichtsinn. Fokussierung auf Wesentliches. Weit entfernt von Esoterik. Kluge Menschen, diese Navajo Leute, glaubt mir! Schaut euch mal Mesa Verde an!

Ich holte tief Luft und blieb freundlich im Ton.

„Bitte lesen sie doch mein Anschreiben an die Behörde, dort habe ich bereits zugelassene Kennzeichen erwähnt, sie können überprüfen, dass dies selbst im Bundesland Hessen auch schon so praktiziert wurde, wie ich es beschrieb. Und, falls sie das dennoch behördlich ablehnen, bitte ich - so wie dort geschrieben – um eine formal begründete rechtsmittelfähige Ablehnung nach Rücksprache mit der übergeordneten Landesbehörde.“
Dann trat unerwartet fast gespensterhafte Grabesruhe ein.
Und es folgte der erneute Rückzug in das Chefbüro.
Noch länger als beim ersten Mal.
Dann kamen beide Herren an, nicht mehr so ganz selbstbewusst, schon Gang und Körperhaltung ließen erkennen, dass Einsicht und Erkenntnis auch hier keineswegs unmöglich waren. Dann gab es tatsächlich eine Entschuldigung. Das hatte ich kaum für möglich gehalten.

Alles Weitere war dann tatsächlich eher ein formaler Akt. Man ließ mich warten. Bis 13.00 Uhr (!!!!). Dann erhielt ich – nach immerhin 5 Stunden - die Zulassungsbescheinigung Teil 2 in Form von FZ-Brief und FZ Schein, mit dem Vermerk ausreichender Kennzeichenbeleuchtung und der Befreiung von der Hauptuntersuchung.

Die Rache des kleinen Mannes folgte dann doch noch – zugegeben etwas überraschend.

Obwohl ich mehrfach und deutlich darum gebeten hatte, die Original-ABE nicht zu beschädigen, hatte irgendjemand im Vorgang diese an den Ecken minimal abgeschnitten und den Stempel „ungültig“ sowohl auf der Außen- als auch der Innenseite aufgedrückt. Zugegeben es hätte evtl. noch schlimmer aussehen können, aber geärgert hat man mich dennoch damit. Als ich den Mitarbeiter darauf angesprochen habe, teilte er mir mit einem Ausdruck sehr tiefer Befriedigung mit: „das habe ich doch machen müssen, sie haben doch jetzt einen neuen Brief, da muss doch der alte ….. „
Mehr als: „schade, das wäre doch möglicherweise auch anders zu regeln gewesen, sehr bedauerlich, finde ich!“ habe ich dann nicht mehr hinterlassen.


FAZIT:
Wer immer so etwas demnächst machen möchte, dem ist zu raten: bleibt stark, lasst euch nicht verunsichern. Kalkuliert Rückschläge ein und holt euch - wo auch immer - euer Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen wieder her (Freundin, Vater, Mutter Onkel usw….).

Ich hatte jedenfalls für mich das Gefühl, es ist ein Glück, dass wir im Jahr 2018 in einer doch ziemlich demokratischen Republik leben. Im Mittelalter wäre ich sehr wahrscheinlich wegen Majestätsbeleidigung oder Gotteslästerung auf dem Scheiterhaufen gelandet, gevierteilt, angebunden und von wilden Pferden durch die Gemeinde gezogen worden oder in sonstiger Art aus der gefügigen Gesellschaft entsorgt worden.

Letztlich habe ich im Rahmen bestehender Vorschriften und Gesetze gehandelt, aber behandelt fühlte ich mich ganz übel. Die Behörde jedenfalls hat bei mir einen solchen Geschmack hinterlassen, nicht weit entfernt vom Mittelalter im Umgang mit den allzuoft zitierten „Kunden“, die wir Bürger sind, die letztlich mit ihren Steuern, Gebühren und Abgaben dafür sorgen, dass solche Formen des Umgangs miteinander („Service“ wird das an einigen Stellen genannt) noch kultiviert bleiben. Sehr, sehr bedauerlich!

Aber jetzt gehe ich erst mal das Nummernschild montieren!

Beste Schraubergrüße
Rolf
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Moped freiwillig zulassen - von Flaschbier - 18.08.2017, 19:40
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