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11.02.2019, 22:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2019, 22:10 von ZD10625er.)
(11.02.2019, 21:58)Holzfuchs schrieb: Hallo,
der 21´er wird zu Teil II
Gruß
Christian
Kann ich so bestätigen - bei mir wurde dann noch die erste Seite einer alten Zulassung aus der Zeit vor Teil I u II rangetackert.
Gruß
Jürgen
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Moin bin neu hier , möchte eine C50 Super als Leichtkraftrad zulassen . Hat 70 ccm und ca 4-5 PS Leistungsmessung kommt . Bisher hat es beim TÜV nichts positives ergeben . Außer einer Komplett Abnahme die wohl sehr teuer werden kann . Wer kann etwas über die Schweizer C50 441.06 sagen oder hat Daten von dem Moped ? Danke im Voraus Heribert
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Hallo Heribert
Alle Änderungen am Fahrzeug ohne ABE oder E-Nummer führen automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Um diese wieder zu erhalten brauchst du ein Gutachten nach Paragraf 21 und anschließend die Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.
Am besten vor Änderungen immer vorher mit dem Gutachter besprechen ob dein Vorhaben möglich ist oder nicht. Manchmal braucht es mehrere Gutachter, bis man einen findet ders macht.
Das schlimmste ist, das nur noch sehr wenige Gutachter den 21er machen dürfen und sich nach meiner Meinung nach die jüngeren Prüfer von Haus aus weigern die alten Fahrzeuge zu ändern, da sie diese nicht mehr kennen.
Eine Leistungssteigerung erfordert natürlich auch den Nachweis der Erfüllung der notwendigen Bremsleistung. Wenn der Gutachter da Unterlagen haben will, wirds verdamt schwierig bis unmöglich.
Manchen älteren Prüfern oder Prüfern die sich auch mit dem Zündappvirus infiziert haben reicht der 150er Durchmesser der Bremstrommeln.
Immer vorher das Fahrzeug vorstellen und besprechen was möglich ist und was nicht. Dann kann er dir auch schon ungefähr sagen was es kosten wird.
Ich hatte neulich einen Umbau auf Doppelbremsscheibe vorne. Die Bremboscheibe hatte aber eine Nummer und Bremsleitung ein Gutachten. Kosten um 160€ plus 20€ für Papiere ändern.
Gruß Richard