17.05.2015, 16:29
(17.05.2015, 15:24)Pumi link schrieb:Nicht unbedingt, das liegt in 1.Linie daran dass die Comfort ein Kraftrad mit Kfz.Brief bzw.
neudeutsch: Zul.bescheinigung Teil 1 (oder wars jetzt 2?) ist.
K 80 ist ein LKR (nicht zulassungspflichtig) braucht nur ABE. Genauso wie
KKR, Ks 50 und so.
Das stimmt so nicht. Habe die Fahrgestellnummer bei meiner ks50 neu aufbieten müssen. Dauer 8 Wochen, davor Unbedenklichkeitserklärung usw usw.. Das ist sogar vom lra zu lra unterschiedlich, leider.