Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Alles über den TÜV! Eintragungen, Zulassung, technische Änderungen u.v.m.
#24
(17.05.2015, 15:34)zündapp.fan link schrieb:Die K80 hat ja auch ein "großes" Kennzeichen, also zumindest kein Versicherungsschild mehr.
Also ist die K80 auch zulassungspflichtig.
Auch mit KS 50 etc. muss man zum TÜV

Kleinkrafträder muss man nur versichern.

Grüße
Florian

Der Behördendschungel ist leider auch für Insider nicht leicht zu durchschauen.  Girl_cray

Kennzeichenpflichtig heisst nicht auch unbedingt Zulassungspflichtig!

Hier stehts sogar: LKR sind unter zulassungsfrei geführt.

http://www.lra-ebe.de/Landratsamt.aspx?v...d7bd8cc60a

Ausserdem ist der Begriff Kleinkraftrad in den letzten Jahrzehnten neu definiert worden.
Kleinkrafträder "Alten Rechts" sind KS 50, Hercules Ultra usw. 85 kmh schnell, nur der Hubraum auf
50 ccm beschränkt, Zulassungs und steuerfrei, aber TÜV HU und Amtl.Kennz. Pflichtig.

Du meintest die heutigen KKR bis 45 (60 bei Simsons bis 1992) KMH.
Die brauchen nur Vers.kennz.)
Hiessen früher (bis 1981) einfach nur Mokicks, bzw.Mopeds )
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Re: Alles über den TÜV! Eintragungen, Zulassung, technische Änderungen u.v.m. - von Pumi - 17.05.2015, 17:08



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste