13.12.2016, 23:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2016, 23:19 von ZündappR50/RS50.)
Es ging ja gar nicht um das Post-Gölfchen alleine, sondern mit Anhänger.
Das ist dann genau der Irrtum den manche dann teuer bezahlen müssen, siehe § 30 StVO, hier extra rauskopiert
Gruß
Horst
Das ist dann genau der Irrtum den manche dann teuer bezahlen müssen, siehe § 30 StVO, hier extra rauskopiert
Zitat:(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Gruß
Horst
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.